Lohnsteuerklassen Frage

Guten Abend,

Ich habe eine Frage und zwar:
Einem Arbeitnehmer wird zum 15.11. gekündigt der Arbeitnehmer ist Verheiratet und hat LstKl.3.
Der Arbeitnehmer findet schnell einen neuen Job und beginnt dort zum 20.11.
Arbeitgeber 1 lässt nun für die Zeit 1.11-15.11 einen Lohnabrechnung ausstellen mit LstKl. 6 da die Anrechnung erst am 4.12. Erstellt wird somit fehlen dem AN Netto fast 500,-€ .

Ist es vom Arbeitgeber 1 rechtens die Abrechnung 2 Wochen nach dem letzten Atbeitstages des AN zu erstellen? So das der AN bereits bei dem neuen AG angemeldet ist?

Was tun wenn der AN nun nicht seine laufenden Kosten decken kann?

Vorheriges Ansparen war nicht möglich und die Kündigung war Überraschend und in der Probezeit....

Ich danke euch schon mal....

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Das hat mit dem Abrechnungsdatum wenig zu tun, sondern vermutlich hat der AN dem AG seine Steuer-ID nicht mitgeteilt

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Die SteuerID war dem alten AG bekannt.
Das Beschäftigungsverhältnis lief bereits seit fast 6 Monaten.
Klassischerfall von Kündigen vor Ende der Probezeit...

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Hi,
also man kann nicht bei zwei AG in Stkl. 1 (oder 3)abrechnen, und anscheinend hat dein neuer AG die 3 gemeldet, dann bekommt AG alt die 6 "zugewiesen".
Wenn jetzt gar kein Geld da ist würde ich mir im Familienkreis was zusammen leihen und im neuen Jahr so schnell wie möglich die Steuererklärung machen, und zurückzahlen.
lg

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Danke für deine Antwort, Geld leihen ist zwar Nett aber in diesem Fall nicht möglich da im Familiären Umkreis kein Geld vorhanden ist.

Ich würde der Person gern mit etwas Geld helfen, kann dies auf Grund Persönlichergründe aber dies Jahr leider auch nicht.

Sie hatte gehofft das es Fristen gibt in denen der alte AG ebend nach Kündigung eine Abrechnung erstellen muss um ebend diese doppelte Lst.klasse zu vermeiden.
Eine Steuererklärung hat Sie ebenfalls noch nie erstellt.
Werde versuchen dies mit ihr nun so schnell wie möglich zu machen.

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ohje, verzwickte Situation.
Vielleicht gibt es sogar eine Regelung, wann hätte abgerechnet werden müssen, aber selbst wenn, müsste sie dieses wahrscheinlich mit anwaltlicher Hilfe durchsetzen und es würde dauern, Ausgang ungewiss.
Ich gehe aber davon aus, dass der alte AG zurecht wie immer, zum Monatsende abgerechnet hat.
Dann würde ich zur bank gehen und einen kleinen Kredit beantragen (sie sollte vermeiden den dispo zu nutzen) und diesen dann direkt nach der steuererklärung abzulösen.