Hundesteuer - Pfändung - HILFE! (Achtung lang!!!)

Hi Leute,

ich muss mal etwas ausholen...

ich habe mir letztes Jahr (05/05) einen Hund angeschafft. Habe den dann gleich bei der Stadt angemeldet und kurz darauf auch die Rechnung für die Hundesteuer bis zum 31.12.05 sowie die Hundemarke bekommen.

Seit dem warte ich immernoch auf den Bescheid für die Hundesteuer 2006.

Gestern erhielt ich einen Brief meiner Hausbank, dass mein Konto gesperrt ist, weil eine Pfändung der Stadt .... gegen mich vorliegt. #schock
Die Höhe des Betrages beläuft sich durch die Pfändung auf EUR 140,-. Wie sich dann herausstellte, ist es eine Pfändung wegen der Hundesteuer die eigentlich nur EUR 108,- im Jahr kosten würde.#schmoll

Ich rief dann heute gleich bei der Stadt an um mich zu erkundigen wie man jemanden etwas pfänden kann, obwohl dieser weder Rechnung noch Mahnung bekommen hat. Da meinte der "super freundliche" Beamte "tja, nachdem nix von der Post zurückkam, sie ja auch durchweg in der Anschrift gemeldet sind, geht man von einer korrekten Zustellung aus und somit hätten Sie bezahlen müssen" :-[

Ich finde sowas eine Unverschämtheit. Natürlich habe ich jetzt den Betrag überweisen lassen, aber ich hab das dringende Gefühl mich zu beschweren.

Was würdet ihr tun bzw. habt ihr ne Idee wie ich das schreiben könnte? #gruebel

Hat von euch vielleicht jemand die Kenntnisse ob die Stadt im Recht ist mit dieser Aussage und somit die Pfändung korrekt gelaufen ist ?

Wäre nett wenn ihr mir da was sagen könntet!

Liebe Grüße
Fini

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hi!

also, bei uns wird die hundesteuer einmal festgesetzt und man bekommt eben diese mitteilung mit dem hinweis, wann diese jeweils fällig ist...

im folgejahr bekommt man, wie bei der kfz-steuer, keine weitere rechnung sondern muss, da der / die termin/e bekannt sind, unaufgefordert bezahlen.

allerdings bin ich ehrlich... bevor eine pfändung ins haus flattert, bekommst du einen gerichtlichen mahnbescheid bzw. erstmal steht der gerichtsvollzieher vor der tür... und das alles soll nicht gewesen sein? kann ich mir nicht vorstellen...
allerdings hast du die möglichkeit, bei der stadt den empfang des mahnbescheides (deine unterschrift) anzufordern. denn einfach mal davon ausgehen... das argument zählt nicht. das müssen sie nachweisen können.

gruß
kim

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Hallo Kim,
im Privatrecht ist das so wie Du schreibst, aber der Staat braucht keinen Mahnbescheid oder Gerichtsvollzieher schicken. Der Staat kann sofort nach der Mahnung vollstrecken! Das ist bei allen Steuern so! Und wenn man einmal weiß was an Hundesteuer zu zahlen ist, dann kann man sich nicht mehr herausreden. Ich habe deshalb der Stadt eine Einzugsermächtigung erteilt und wenn da was nicht in Ordnung ist kann man die Lastschrift immer noch innerhalb
von sechs Wochen wegen Widerruf unbezahlt zurückgeben.
LG Kim

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ähäm.. also jede stadt schickt erst einen eintreiber der auch wenn niemand angetroffen wird eine nzettel hinterlässt ..der gute mann kommt 2 mal und dann wird die pfändung ausgebracht........................also zumindest die ankunft des eintreibers der stadt muss man merken!

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Normalerweise ist ein vollstreckbarer Titel notwendig, damit jemand ein Konto pfänden darf. Allerdings gibt es Ausnahmen, einige Behörden (Finanzamt etc.) dürfen selber Kontopfändungen vornehmen.

Da du jetzt die Steuer überwiesen hast, muss die Kontopfändung aufgehoben werden. Es kann aber sein, dass deine Bank dir zum Beispiel einen evt. vorhandenen Kredit kündigt usw. Das dürfen die. Nur das Konto darf dir nicht gekündigt werden und auch sie dürfen auch keine Gebühren für die Bearbeitung der Pfändung nehmen.

Ein Anwalt kann dich in der Sache am besten beraten.