Durchsetzung erhöhte Erwerbsobliegenheit im Wechselmodell

Hallo,
ich stelle meine Frage mal hier ein um zu schauen ob es hier im großen Kreis Erfahrungen zum Thema oder Hinweise bezüglich des Vorgehens gibt. Ich habe mich schon bei mehreren RA´s beraten lassen, aber die haben anscheinden keine Erfahrungen in der Richtung oder es lohnt sich nicht für sie. Da komme ich nicht weiter.

Wechselmodell, beide Elternteile haben eine erhöhte Erwerbsobliegenheit, also Vollzeit, so weit so gut. Im konkreten Fall ist die Mutter nicht bereit dieser nachzukommen obwohl sie die Möglichkeit dazu hat ohne Probleme mind. 30 Stunden die Woche zu arbeiten. Aufgrund ihre Ausbildung könnte sie ein ausreichend hohes Einkommen erzielen um auch Unterhalt an die Kinder zu leisten.

Wie kann ich die ihre erhöhte Erwerbsobliegenheit durchsetzten?

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Du zahlst jetzt also trotz Wechselmodell Unterhalt an sie, weil sie nicht bereit ist arbeiten zu gehen?

Ich denke es ist genau das Gleiche wie bei jeder Unterhaltsforderung. Wenn man im "klassischen" Modell über das Gericht Unterhalt geltend machen muss. Soweit kann das Teil eines Urteils sein. Allerdings handelt es sich immer noch um erwachsende, mündige Personen. Zwingen kann sie sowieso niemand. Auch richterliche Urteile kann man ignorieren... es ewig ziehen... etc.pp.

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Du könntest versuchen UvG zu beantragen. Die holen es sich dann vonihr zurück, bwz treten ihr dann auf die Füße.

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Hast du das vor paar Wochen nicht in Partnerschafts Forum gepostet?

Da wurden dir doch genügend gute Antworten gegeben.

Warum setzt du dies nicht einfach um? Es ist wirklich nicht kompliziert.