Arbeit in EZ (450€) anderer AG - Zustimmung AG immer erforderlich?

Guten Morgen,
mein Mann wird zwei Jahre in EZ gehen. Sein Plan war in dieser Zeit auch ab und zu auf 450€ abends oder am Wochenende zu jobben. Er ist in der Gastronomie tätig und hat aus der Zeit noch sehr gute Kontakte zu einer Zeitarbeitsfirma, die für Events Köche suchen.
Jetzt ist die Frage, muss auch hier der AG erst zustimmen? Beide haben momentan nicht das beste Verhältnis und wir könnten uns gut vorstellen, dass er die Zustimmung verweigert. Bei seinem aktuellen AG auf auf 450€ Basis zu arbeiten, macht aufgrund der Entfernung (70km einfach) keinen Sinn, zumal er durch meine Arbeitszeiten auch nur samstags arbeiten könnte und somit nicht auf die nötigen Stunden kommt.
TZ kommt, solang der kleine noch nicht in Betreuung ist, nicht in Frage.

Lieben Dank.

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Hallöchen.
Also ich habe auch in EZ damals 450€ in einem fremden Unternehmen gearbeitet. Auch unser Verhältnis war angespannt. Trotzdem habe ich mir das "Ok" dazu schriftlich geben lassen. Mein damaliger Betrieb war sehr klein (9 MA). Bin hin mit einem fertigen Schreiben, wo stand, dass er mir keinen 450€ Job anbieten kann, dieses mir aber bei einem anderen AG genehmigt. Unterschrift Chef drauf und fertig.
Alternativ könnte dein Mann überlegen TZ in EZ anzumelden. Lehnt sein AG das dann innerhalb von 4 Wochen schriftlich ab, geht er mit dem Schreiben zum Arbeitsamt und beantragt ALG1 in EZ. Hab ich auch gemacht. Hat problemlos geklappt. Wissen nur die Wenigsten :). Ist bei mir genauso abgelaufen, wie bei der Bestätigung für den 450€ Job zwecks Unterschrift vom Chef.

Dein Mann hat, wie ich rauslese, auch noch das Vorhaben bei der "Konkurrenz" 450€ zu machen?! Ich würde das ohne Zustimmung des Haupt-AG keinesfalls machen!! Kommt das raus.. Ich glaube da gibt's einige Urteile zu.. Dann könnte er gekündigt werden..

Holt euch die Unterschrift und fertig :).
Alles Gute.

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Danke für deine Antwort. ALG I wollen wir nicht beantragen, da es uns ja hauptsächlich darum geht, dass wir uns nicht zu arg einschränken müssen und mein Mann noch bissl Abwechslung habt.

Wenn man als Koch arbeitet, ist leider irgendwie alles Konkurrenz. 🤷‍♀️ Der einzige Unterschied wäre dann, dass er halt eher bei einmaligen Sachen dabei wäre und bei keinem festen AG.

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Hi,
Wenn 70 km zwischen den AG liegen, sehe ich hier nicht unbedingt eine Konkurrenz (Sterneküche mal ausgenommen).
Es kommt auf den Arbeitsvertrag an, ob der AG informiert werden oder zustimmen muss.
Ich glaube aber nicht, dass hier abgelehnt werden würde. Soweit ich weiß sind (gute) Köche gefragt - der AG sollte sich daher im eigenen Interesse nicht mit deinem Mann zerstreiten.
Ich würde den "Antrag" einfach stellen und abwarten was passiert. Lg

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Ich habe gerade im Arbeitsvertrag meines Mannes nachgeschaut, hier ist nichts zu Nebentätigkeit vermerkt. Wenn es hilft, es handelt sich um ein holländisches Unternehmen mit nur einer Zweigstelle in Dtl.
In meinem Arbeitsvertrag ist bspw Nebentätigkeit eindeutig untersagt.