Krankengeld... Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben,
folgender Sachverhalt:
Bekomme seit dem 18.02. Krankengeld und habe am 16.03. meinen nächsten Termin beim FA. Dort bekomme ich dann sehr wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Nun ist die Frage, bekomme ich dann in dem Beschäftigungsverbot wieder die Höhe an Geld gezahlt, wie ich sie bisher immer an Gehalt bekommen hab, obwohl ich in der Zwischenzeit kurzzeitig Krankengeld bekommen hab?
Liebe Grüße

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Also wenn du ein vertraglich festes Einkommen hast dann bekommst du dein normales netto. War/Ist bei mir so! Hab sogar eine Woche zeitgleich eine AU gehabt und ein BV.
Solltest du ein schwankendes Einkommen haben wirst du den Durchschnitt der 3 Monate VOR Schwangerschaft erhalten. Wenn du also vor der Schwangerschaft kein KG bekommen hast, ergibt sich für dich kein Nachteil :)


Liebe Grüße
Nady 25+4 mit Matti unterm 💙

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Ps die AU während des BV wäre sogar eig KG-Bezug gewesen, wurde aber als zweitrangig angesehen da das BV ein volles BV vom AG ist.

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Da hast Du Glück gehabt. Korrekt war das nicht, da eine AUB immer Vorrang hat und Dein AG während der AU gar kein BV aussprechen dürfen.

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Hallo,

Das BV kann nur ausgesprochen werden, wenn der Grund für deine AU nicht mehr besteht
Eine AU ist "höherwertig" als ein BV. Kurz um, man muss gesund sein um ein BV zu bekommen
Sollte dies der Fall sein, dann dein Durchchnittsgehalt der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft, wenn du ein schwankendes Gehalt durch Zulagen hast. Hast du ein festes Gehalt, dann bekommst du das.


Alles Gute