ALG1 und Beschäftigungsverbot

Hallo ihr lieben,

Eine kurze Frage wie ist es wenn man alg1 bezieht und dann ein Beschäftigungsverbot bekommt? Bekommt man dann weiterhin Bezüge bis zum Mutterschutz?
Lg

1

"Schwangere, die wegen eines ärztlichen Beschäftigungsverbots gar nicht mehr arbeiten dürfen, können kein Arbeitslosengeld bekommen. Dagegen ist der Bezug von Arbeitslosengeld möglich, wenn sich das Beschäftigungsverbot nur auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt und eine Berufstätigkeit daher nicht generell ausgeschlossen ist, urteilte am Mittwoch, 22. Februar 2012, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 11 AL 26/10 R). Danach ist mit einer Ausnahme-Erklärung der Bezug von Arbeitslosengeld auch in den sechs Mutterschutz-Wochen vor der Geburt möglich."

Quelle: https://www.juraforum.de/recht-gesetz/kein-arbeitslosengeld-fuer-schwangere-mit-vollem-beschaeftigungsverbot-389492

2

Hey wenn du Arbeitslos bist . Wer spricht dir denn das BV aus ??
Lg

3

Ich bin bis Ende März in einer Maßnahme, habe aber aktuell das Problem das ich wegen starken Rückenschmerzen und ab und an einem harten Bauch habe nicht mehr sitzen kann. Ich würde gerne diese abbrechen und daraufhin meinte meine Betreuerin das sie es mir abbricht wenn ich ein Beschäftigungsverbot bekomme.

5

Wegen Rückenschmerzen gibt es kein BV sondern einen höhenverstellbaren Tisch und Physio.

weitere Kommentare laden
4

Also wegen BV weiß ich nicht aber ich hab mich in meiner SS krank schrieben lassen (hatte auch ALG I) und nach 6 Wochen die Krankenkasse dann den gleichen Betrag gezahlt wie das ALG I war, hatte also sozusagen keine Verluste wie wenn jemand arbeitet und sich dann krank schreiben lässt bekommt er ja nach 6 Wochen nur 60 % oder so...😅

8

Hey, ganz ehrlich, zieh es durch oder lass dich krank schreiben. Wenn du arbeiten würdest, hättest du ja die gleiche Problematik. Und je nachdem in welcher Branche du beschäftigt bist, würdest du da auch kein BV bekommen. Wie lange geht denn die Maßnahme und wieviele Stunden am Tag/Woche? Oder rede mal mit deinem Referenten, der lässt dich bestimmt mal rumlaufen oder hinlegen.
Wünsche dir alles Gute!

12

Ich halte die Schmerzen im Rücken kaum aus.

9

Nein, bekommst du ein BV (welches eh nicht begründet erscheint) dann bekommst du kein ALG I mehr!

Wenn du körperlich nicht mehr kannst, dann kann deine FA dich paar Tage krank schreiben.

Ansonsten solltest du etwas gegen deine Rückenschmerzen etc. tun.