Unterhalts-Berechnung

Abend!

Folgendes .Meine Tochter knapp 13 wohnt nach mehrmaligen Wunsch beim Vater.
Seit 4.2.2020 wohnt sie bei ihnen.
Ich habe gleich der Unterhaltsvorschuss und der Kindergeldkasse bescheid gegeben.
Natürlich möchte ich kein Geld was mir nicht zusteht. Den Unterhaltsvorschuss zahle ich gerade zurück und Kindergeld auch.
Nun kam heute das schreiben vom Jugendamt.Natürlich steht ihm Unterhalt zu.
Nur eines Verstehe ich nicht. Seit der Trennung von meinem Ex mann und mir 2010,erhielt ich Unterhaltsvorschuss,da er nicht zahlen konnte /oder wollte. Kurze Zeit bekam ich gar nichts,da es ja mal zur bis 12jahren gezahlt wird oder 6jahre.Da musste ich ihn verklagen und es kam auch er muss zahlen knapp 7500€ nur kann er es nicht zahlen.

Mit was muss ich nun Rechnen.

Was ist der Selbstbehalt für meinen Sohn und mir?Ich lebe seit Oktober mit meinem Partner zusammen.
Wird er mit rein gerechnet?

Kennt sich hier jemand aus?

Danke

LG Engel007

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Wie hoch ist dein Verdienst?

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Moin!
Ich verdiene 1055€Nettto.
Für meinen 16 jährigen Sohn erhalte ich 293€ Unterhaltsvorschuss (gleicher Vater)
und 204€kindergeld.
Mein neuer Lebensgefährte wohnt seit Oktober 2019 bei uns, er ist Frührentner.
LG Engel 007

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Eigentlich ist es ja erstmal egal ob der Kindsvater in der Vergangenheit gezahlt hat oder nicht, das entbindet dich nicht aus der Unterhaltspflicht. Liegt bei ihm ein Titel vor? Dann kannst du den Unterhalt 30 Jahre lang eintreiben, ggf. Nochmal vors Gericht gehen, Konto pfänden lassen beispielsweise..

Die Gerichte legen zum Teil sehr individuell den Selbstbehalt fest. Das kann schon mal richtig heftig sein, wobei es sich dann meistens um Väter oder Mütter handelt die vorsätzlich nie Unterhalt zahlen..

Arbeitest du vollzeit? Wenn nein, du unterliegst einer Erwerbsobliegenheit ( bei einem 16 jährigem Kind auch in Vollzeit) und bist ggf. sogar verpflichtet einen Minijob anzunehmen um den Unterhalt zahlen zu können.

Wie gesagt, da sind die Jugendämter und Gerichte aber auch zum Teil sehr unterschiedlich und in ihrer Durchsetzung rabiat oder eher etwas wohlgesonnener.

Lg

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Ich würde dir empfehlen, in deinem Fall zum Anwalt zu gehen. Du hast ja auch noch Anspruch auf Unterhalt wegen deinem Sohn.

Evtl. kann man den Unterhalt, den du zahlen müsstest, auch aufrechnen gegen die bereits entstandenen Schulden.

Das ist kein einfacher Fall für dieses Forum hier.