Ordentliche Kündigung in der Elternzeit wegen Betriebsstilllegung - was nun?

Hallo,
ich habe heute meine Kündigung zu Ende April erhalten (ich war unbefristet angestellt). Zur Zeit bin ich aber in Elternzeit (eigentlich bis Februar 2021). Da diese Kündigung vom Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung erfolgt und alle Mitarbeiter gekündigt werden, gilt mein Kündigungsschutz offenbar nicht. Auch die Kündigungsfrist liegt mit 1Monat scheinbar im Rahmen des Erlaubten bei Insolvenz.

Nun meine Frage: Was passiert mit meiner Elternzeit? Ich soll mich laut dem Schreiben sofort beim Arbeitsamt melden, aber ich stehe wegen fehlender Kinderbetreuung dem Arbeitsmarkt doch gar nicht zur Verfügung? Was ist denn mit der Elternzeit? Läuft die Elternzeit einfach weiter, da das Geld ja nicht der (ehemalige) Arbeitgeber zahlt? Bin ich in der Zeit trotz der Kündigung beitragsfrei kranken- und sozialversichert?
Bin etwas ratlos, wie ich jetzt weiter vorgehen muss...

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Wie lange bekommst du denn noch Elterngeld? In der Zeit während des Elterngeldbezugs ist man weiterhin beitragsfrei krankenversichert.

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Bis Februar 2021. Danach wollten wir den Partnerbonus nutzen wegen der Eingewöhnung, aber das fällt ja jetzt leider weg.
Verstehe ich das also richtig, dass die einmal genehmigte Elternzeit trotzdem erst einmal einfach so weiterläuft?
Könnte ich denn, je nachdem wann ich einen Krippenplatz bekomme, die Elternzeit verlängern, auch wenn ich jetzt nicht mehr angestellt bin?

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Nein, Elterngeld und Elternzeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Ohne Arbeitgeber hat man auch keine Elternzeit. Aber trotzdem beziehst du Elterngeld. Und während dieser Zeit bist du eben noch beitragsfrei versichert. Daher die Frage, wie lange du Elterngeld bekommst.

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Ohne AG hast du keine EZ mehr.
Die EG läuft ganz normal weiter erstmal, solange du EG beziehst auch deine KK.

Ist der EG-Bezug um und kannst du eine Betreuung nachweisen, dann kannst du ALG I beziehen. Damit bist du auch weiter versichert.

Hast du bis dahin eine neue Stelle, auch kein Problem.

Hast du keine Betreuung, kannst du dich nicht arbeitslos melden, da du keine Betreuung nachweisen kannst (wobei das auch Großeltern sein können zB), dann bleibst du einfach so daheim, gibt halt kein Geld. Falls du verheiratet bist, kannst du evtl in die Familienversicherubg mit deinem Mann, falls nicht, musst du dich selbst versichern und zahlen.

Partnermonate gehen ohne Job halt leider nicht. Aber bis Februar 2021 ist ja noch Zeit.

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Deine Elternzeit endet mit Vertragsende.

Elterngeld bekommst du normal weiter, wenn du nur Basiselterngeld bekommst empfiehlt es sich, falls du nicht nach einem Jahr wieder arbeiten möchtest, dieses in Elterngeld Plus umzuwandeln, da du beitragsfrei krankenversichert bist so lange du Elterngeld bekommst.

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Vielen herzlichen Dank für die schnellen Rückmeldungen. Das beruhigt mich erst einmal sehr.

Die Sozialversicherungsbeiträge fallen aber in jedem Fall weg, oder? Verliere ich damit auch meinen Anspruch auf ALG1 bzw. Reduziert der sich? Und habe eine Rentenlücke?