Elterngeld und Elternzeit, erneut Schwanger?

Hallo,
ich bin aktuell in Elternzeit. Mein kleiner ist 11 Monate und ich bin wieder „frisch schwanger“.

Damals wurde das Elterngeld von meinem Gehalt angerechnet und jetzt dann bei der nächsten Schwangerschaft?

Ich habe jetzt Elternzeit für 2 Jahre genommen, muss ich dann für die „neue Schwangerschaft“ auch wieder eine beantragen oder kann ich die so verlängern?

Danke für eure Hilfe,

Liebe Grüße

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Hallo,

Deine erste Frage weiß ich grad nicht, aber es gibt eine offizielle Telefonhotline für Elterngeld von der L-Bank. Ruf da mal an. Die beantworten freundlich alle Fragen.
0800 6645471

Und Du musst auf jeden Fall neu Elternzeit beantragen, denn Du erhältst ja wieder neue Monate dazu.

Alles Gute! 🍀

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Bekommst du Basiselterngeld oder Elterngeld Plus?
Ich habe vor, EG Plus zu nehmen, frage mich aber, ob die das EG im Falle einer neuen Schwangerschaft auf Grundlage des laufenden EG plus berechnen. Dann würde da ja so gutvwie nichts übrig bleiben.

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Hallo :)!

Ich habe die gleiche Situation, bzw. musste mich schon damit auseinandersetzen und habe mich bereits informiert.
Meine Elternzeit von Kind Nr. 1 beende ich zum Mutterschutz von Kind Nr. 2 um Mutterschaftsgeld zu bekommen. Das habe ich meinem AG bereits mitgeteilt. Danach kann man dann für Kind 2 erneut Elternzeit nehmen (die abgebrochene EZ könnte man theoretisch danach auch noch dranhängen).

Elterngeld wird neu beantragt, so wie bei Kind 1. Hierzu können bis zum 14. LM die Elterngeldbezugsmonate ausgeklammert werden. Ich habe 13 Monate EG bezogen, in den Mutterschutz gehe ich, wenn mein Kind 15 Monate ist. Also werden für die Berechnung von Kind 2 bei mir die 10 Monate VOR Mutterschutz Kind Nr. 1 genommen und noch 2 Monate mit 0€, da Elternzeit.
Wenn die Kinder nicht mehr wie 3 Jahre auseinander sind, bekommt man noch einen Geschwisterbonis in Höhe von 10% des neu errechneten Kindergeldes.

Ich hoffe es ist verständlich.

Liebe Grüße :)

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Die laufende Elternzeit beendest Du für den neuen Mutterschutz, dann bekommst du zum Mutterschaftsgeld (das du eh bekommen würdest) auch den vollen AG-Zuschuss.

Elternzeit meldest du nach der Geburt einfach wieder fristgerecht an.

Elterngeld errechnet sich wie immer aus den 12 Monaten vorm Mutterschutz.

Hast du jetzt Basiselterngeld, dann zählen die Monate 13-neuem Mutterschutz als 0, bekommst du Elterngeld Plus, dann zählen ab 15. bis neuem Mutterschutz 0. Rest um auf 12 Monate zu kommen werden von vorm 1. Mutterschutz genommen.

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Ich habe 11 Monate Elterngeld bekommen und den 12. Monat wurde von der Krankenkasse bezahlt