Beschäftigungsverbot oder Kurzarbeit??? Was greift eher?

Hallo,

Wenn der Arbeitgeber definitiv keine Arbeit für mich hat, sollte er mich dann nicht eher in ein Beschäftigungsverbot schicken anstelle von Kurzarbeitergeld (ohne zu arbeiten)???
Weiss jemand was eher greift?

Vielen Dank schonmal

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Hi. Bv geht ja nur wenn die Arbeit schädlich wäre. Nur weil er keine hat kann er dich nicht ins Bv schicken sondern nur in KUG. Vg

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Selbstverständlich greift hier die Kurzarbeit.

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Ich habe mich halt gefragt ob es für den AG besser wäre mich ins BV zu schicken weil er ja das gesamte Gehalt zurück bekommt. Beim Kurzarbeitergeld weiss ich nicht ob es da mit 0 Ausgaben rauskommt.
Die haben fast die ganze Belegschaft in Kurzarbeit geschickt und die meisten arbeiten eben gar nicht in der Zeit.

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Nachteile hat dein AG schon, wenn er dich ungerechtfertigt ins BV schickt. Er erschleicht sich Geld und muss es notfalls zurück zahlen. Das BV ist hier eben nicht möglich.

Zudem bringt es ja auch die nichts, wenn dein AG Kurzarbeit angemeldet hat für dich.

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Lasse dich von deiner FA ins BV schicken wegen psychischen Belastungen zwecks Kurzarbeit o.ä. Dann bekommt dein AG das Gehalt von der KK zurück und es du hast keine Einbußen beim Elterngeld. Wenn nicht die komplette Firma in Kurzarbeit geht, sollten Schwangere davon ausgeschlossen werden. Hat mein AG auch gemacht, bin jetzt im individuellen Bv. 😊

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Sie hat auch ohne BV keine Einbußen beim Elterngeld

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Hallo, kam da jetzt schon was neues raus? Bin auch wegen corona in kurzarbeit.
Gruß Sabrina

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