Wohngeld trotz Eigentum?

Hallo, wenn mein Betrag hier falsch ist, bitte verschieben!
Wir haben ein Haus, nach der Trennung bleibt mein Ex da und ich ziehe in eine Wohnung. Ich stehe auch im Grundbuch.
Hätte ich trotzdem ein Recht Wohngeld zu beantragen, wenn alles andere stimmt? Bitte nur auf die Frage antworten, alles andere ist noch in Klärung. Wegen corona ist es mir momentan nicht möglich mehr zu arbeiten, deshalb die Hoffnung auf vorübergehenden Unterstützung. Grüße

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Hallo

Wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, geht das evtl.
Warum arbeitest du nicht?
Glaube, das geht nur, wenn du arbeiten gehst. Ansonsten bleibt Alg II.

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wer lesen kann...

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Ich kann lesen. Es steht nur, das es wegen corona so ist.
Ich wollte wissen, weshalb sie dann nicht arbeiten kann.

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Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich Wohngeld zu bekommen, auch bei einem Eigenheim.

Ich kenne da einen Fall, grosses Eigenheim, 7 Kinder, Vater in leitender Position, Mutter nur Saisonal beschäftigt dennoch anrecht auf Wohngeld und Kinderzuschlag...

Du kannst ja bei der für dich zuständigen Wohngeldstelle anrufen und Nachfragen, oder einfach einen Antrag stellen...
Die bearbeitung kann aber bis zu 8 Wochen dauern, (habe den Antrag am 17.3. gestellt, gestern bekamen wir endlich den bescheid) ist also nix für mal ebend oder wenn man dringend und schnell Geld benötigt....

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Bedenke, das du auch den Kredit mittragen musst.
Er müsste dir im Gegenzug aber Miete zahlen.
Alles nicht so einfach.

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Eine Immobilie zählt als verwertbares Vermögen und auch die Wohngeldbeantragung verlangt, daß Du davon nicht zuviel hast. Ich glaube die Grenze ist 60.000€ für das erste Haushaltsmitglied und 30.000€ für jedes weitere. Soweit ich weiss, werden aber laufende Kredite zur Immobilienfinanzierung berücksichtigt, also nur das was übrigbleibt, wenn das Haus tatsächlich verkauft und der Erlös unter Euch aufgeteilt ist. Da bin ich mir allerdings nicht ganz sicher.

Schlussendlich wäre es unter den gegebenen Umständen tatsächlich besser, wenn Dein Ex Dich auszahlen würde.

Grüsse
BiDi

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Er muss ihr aber nur die Hälfte des bisher abbezahlen zahlen.

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Ruf doch am Besten bei einer Beratungsstelle an, z. B. Diakonie oder Caritas. Die helfen auch bei den Anträgen und kennen sich vor Ort mit den Begebenheiten aus.