Elternzeit Vater und Antrag Elterngeld

Ich hoffe, einer von euch kann mir helfen...

Muss ich für den Elterngeldantrag schon beide Partnermonate des Vaters beim AG anmelden? Muss ich das schon direkt beim Antrag nachweisen?

Hintergrund:
Er möchte den 1. und den 12. LM nehmen, hat ja aber nur 8 Wochen vor diesen Monaten Kündigungsschutz. Das heißt, wir würden gern erst den 1. LM 7 Wochen vorher beim AG anmelden und dann, wenn es soweit ist, den 12. LM 7 Wochen vorher beim AG anmelden.

Ich habe aber nun Sorge, ob wir dann überhaupt Elterngeld für die beiden Monat beantragen können.

Wir wollen Basis-Elterngeld 14 Monate nehmen.

Ich hoffe, ich konnte es einigermaßen verständlich erklären. Im Internet lässt sich dazu einfach nichts finden und die Anmeldung der Elternzeit muss bald raus...

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Kurz und knapp:

Dein Mann muss direkt beide Monate beim AG in seiner Anmeldung angeben. Er muss sich, genau wie du, nämlich für die Elternzeit, die er innerhalb der ersten 24 Monate nehmen möchte verbindlich festlegen. Klar ist das mit dem Kündigungsschutz blöde, aber wenn er jetzt nur den ersten Monat anmeldet kann der AG den 2. ablehnen.

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Ah, vielen Dank. Dann ist natürlich alles klar.

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Gerne 😊