Fehler bei Steuererklärung

Hallo.
Wir haben vor kurzem eine Steuerrückerstattung von 2019 bekommen.
Nun ist mir aufgefallen, dass in den Brief von 4 Kindern die Rede ist. Mein Mann und ich haben 2 gemeinsame Kinder und er hat noch 2 weitere Kinder wovon eins allerdings adoptiert wurde. Eigentlich müssten doch durch die Adoption nur 3 Kinder bei der Steuerrückerstattung stehen. Da er allerdings finanziell nur für unsere gemeinsamen Kinder aufkommt, haben wir durch die anderen beiden Kinder eh keinen Steuervorteil. Unsere Steuererklärung wird durch unseren Steuerberater übernommen und wir setzen uns schnellstmöglich mit ihm in Verbindung um das zu klären. Beim Finanzamt ist aufgrund der aktuellen Situation niemand telefonisch erreichbar bzw. kommt man nicht durch die Warteschleife durch. Kann es passieren,, dass wir Aufgrund einer falschen Angabe Ärger mit dem Finanzamt bekommen? Oder entstehen uns irgendwelche Nachteile jetzt?

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Ob Adoptivkind oder biologisch leibliches Kind ist völlig egal! Mit der Adoption ist das sein Kind mit allen Rechten und Pflichten und es gibt keinen Unterschied zu den anderen Kindern. Da gibt es keine Kinder 2. Klasse.

Inwiefern sonst nur 2 und nicht 4 Kinder berücksichtigt hätten werden dürfen kann ich dir nicht beantworten. Aber ich denke, wenn er für die anderen beiden Kinder Unterhalt bezahlt, dann kann er sie auch „steuerwirksam“ abrechnen.

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Mein Mann hat 4 leibliche Kinder und eins wurde von einen anderen Mann adoptiert. Hab mich denke ich ein bisschen unklar in meinen Post ausgedrückt. Unterhalt zahlt er nicht und er kommt auch nicht anderweitig finanziell für sein eines Kind auf. Warum das so ist, ist eine etwas längere Geschichte. Wenn ich die Steuerrückkerstattung richtig verstanden habe, bekommen wir nur für unsere beiden gemeinsamen Kinder eine Steuererleichterung, da wir ja auch finanziell nur für die beiden aufkommen und uns durch seine anderen Kinder ja keine finanziellen Nachteile entstehen.

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Wieviele Kinderfreibeträge stehen denn bei Deinem Mann auf der Lohnsteuerkarte?
Meinst Du mit 'wovon eins adoptiert wurde', das Kind ist das leibliche Kind Deines Mannes, wurde aber von jemand anders adoptiert? Dann sollte es tatsächlich nicht mehr auftauchen.
Aber wie geschrieben: Die Anzahl der zu berücksichtigten Kinder ergibt sich für das Finanzamt i.d.R aus den Kinderfreibeträgen der Lohnsteuerkarte. Oder die Unstimmigkeit hat Euer Steuerberater zu verantworten.
Besser erst mit dem reden, als mit dem Finanzamt.

Grüsse
BiDi

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Er hat 4 leibliche Kinder und eins wurde vom einen anderen Mann adoptiert. Bei den Kinderfreibeträge auf seine Lohnzettel wurden 3 Kinder berücksichtig. Die Angabe auf den Lohnzettel ist also richtig.

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War die Adoption im Laufe des Jahres 2019?

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Nein die war im März 2018.

Wir konnten das beim Steuerberater klären. In seinen Unterlagen ist die Adoption vermerkt und in der Stererklärung hat er auch nur 3 Kinder angegeben. Er meinte wir sollen uns keine Gedanken machen, es wurde schon richtig berechnet und die Kinderfreibeträge auf unseren Lohnzettel sind ja auch korrekt.