In elternzeit wieder schwanger - berechnung

Hallo ihr Lieben,
Zwar noch etwas hin, aber irgendwie erzählt jede was anderes ...

Ich habe im November 2019 unsere Tochter bekommen. Elternzeit läuft noch bis nov 2021.
Da wir auf künstliche Befruchtung angewiesen sind und wir noch was eingefroren haben, möchten wir im Dezember oder Januar den geschwisterversuch wagen.

Ich habe basiselterngeld bis nov 2020. Eigentlich wollte ich ab Januar 2021 wurde Teilzeit arbeiten, aber das steht gerade in den Sternen 🙄
Wie würde sich das Elterngeld berechnen, wenn ich nicht arbeiten gehen und während der Elternzeit von kind1, Kind 2 kommt.
Und wie ist es mit Mutterschaftsgeld?

Wäre die Rechnung anders wenn ich an Januar teilzeit arbeite?

Viele Grüße und herzlichen Dank!!!

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Die Elternzeit beendet man bei erneuter Schwangerschaft einen Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes, so bekommst du das volle Mutterschaftsgeld von Krankenkasse und Arbeitgeber. Für das neue Elterngeld kannst du die 12 Monate Basiselterngeld von K1 ausklammern und natürlich den neuen Mutterschutz. Alle Monate dazwischen werden leider mit 0 Euro angerechnet wenn du in diesen nichts verdienst. Arbeitest du in Teilzeit, wird dieser Verdienst angerechnet. Wenn du zwischen Ende Elterngeld Kind 1 und neuen Mutterschutz nicht auf 12 Monate kommst werden die übrigen Monate von vorm Mutterschutz von K1 herangezogen. Zudem bekommst du bis zum 3. Geburtstag von K1 den Geschwisterbonus. Ich hoffe das war verständlich ansonsten gerne nachfragen. LG

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Ja das war verständlich, danke 😀
Wäre es anders gewesen hätte ich Elterngeldes plus genommen?

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Ja bei Elterngeld plus kannst du 14 Monate ausklammern. Also am besten jetzt noch Monat 11 und 12 in plus Monate ändern dann werden 14 Monate ausgeklammert. Mehr geht leider nicht.
Da du eh planst nicht arbeiten zu gehen verschiebt sich ja nur der Zeitpunkt der Auszahlung.

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