ALG I und Elternzeit

Hallo zusammen,

kurz zu meiner Situation:

Ich bin derzeit bis Oktober noch in Elternzeit. Jedoch wird mich mein Chef nach der Elternzeit nicht übernehmen. Ich werde also gekündigt. Gleichzeitig habe ich auch am Wochenende erfahren, dass ich erneut schwanger bin. Vor der Elternzeit habe ich gearbeitet. Wie läuft es denn jetzt ab? Ich weiß, dass mir das ALG I, trotz zwei Jahre Elternzeit, zusteht. Aber um ALG I zu bekommen, muss man ja für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können. Was ich aber jedoch nicht kann, da ich frisch schwanger bin. Die Kündigung kriege ich eh zum 31.10 und im Februar 2021 komme ich ja in Mutterschutz. Wäre etwas unnötig für 4 Monate was anderes zu suchen. Vorallem wegen der Coronazeit. Meine Frage ist eigentlich: Steht mir dann wirklich ALG I zu trotz Schwangerschaft? Hat jemand vielleicht sowas ähnliches gehabt?

LG Su

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Also erst einmal:

Dein Chef muss dich nicht „übernehmen“, denn du bist durchgehend angestellt und kehrst einfach an deinen Arbeitsplatz zurück!

Kündigen innerhalb der Elternzeit kann er dich sowieso nicht, er kann dir erst an deinem ersten Arbeitstag die Kündigung zukommen lassen.

Es gibt also 2 Lösungen für dich und keine davon ist ALG:

1. Du kehrst ganz normal nach deiner Elternzeit an den Arbeitsplatz zurück, dein Vertrag lebt ja wieder auf und gilt weiterhin. Dann kann dich dein Chef aber auch nicht kündigen, da du schwanger bist!

2. Du verlängerst deine Elternzeit bis 1 Tag vorm Mutterschutz, dann bekommst du wieder zum Mutterschaftsgeld den gleichen AG-Zuschuss und meldest nach der Geburt wieder fristgerecht deine neue Elternzeit an.

Wenn du auf das Gehalt für die 3/4 Monate nicht angewiesen bist solltest du Lösung 2 wählen.

Solltest du darauf angewiesen sein, Lösung 1.

ALG I benötigst du nicht...

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Vielen Dank für deine Antwort. Die Sache ist aber, dass mein Chef aufgrund von Corona mich nur auf 450 Euro Basis hätte einstellen können. Was jetzt wohl auch nicht geht aufgrund von Kurzarbeit etc. Wenn er mir nicht kündigen würde, würde ich im Oktober wieder anfangen und in Februar (regulär) in Mutterschutz gehen. Da aber noch die Urlaubstage etc dazukommen und meine Urlaubstage von vor der jetzigen Elternzeit, dann wäre ich im Januar schon weg. Würde also 3 Monate arbeiten. Danach kann er mir ja nicht kündigen und ich würde nur den Mindestbetrag an Elterngeld bekommen. Wenn er mir aber nach Elternzeit kündigt, steht mir ja ALG I zu laut Agentur für Arbeit. Hatte letzte Woche mit denen telefoniert, aber da wusste ich noch nicht, dass ich erneut schwanger bin. Habe es erst gestern erfahren. Und heute kann ich da keinen erreichen. Meine Frage ist einfach nur, ob ich nach der Kündigung trotz Schwangerschaft ALG I beziehen kann.

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Ich verstehe 'wird mein Chef mich nicht übernehmen' nicht ganz.
Hast Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder nicht? Wenn Du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, bist Du nicht so ohne weiteres kündbar. Nach der Elternzeit tritt dein alter Arbeitsvertrag wieder in Kraft. Dann kann Dein Chef Dich nur wieder in Kurzarbeit schicken oder Dich mit Genehmigung der zuständigen Behörde kündigen. Einfach so kündigen, darf er Dich nicht.

Hast Du einen befristeten Arbeitsvertrag, der in der Elternzeit ausgelaufen ist, kannst Du Dich selbstverständlich arbeitslos melden und bekommst (sofern die Anwartschaftszeiten erfüllt sind) auch ALG1. Prinzipiell stehst Du dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung. Das sich potentielle AGs nicht vor Freude überschlagen, wenn eine schwangere Bewerberin auftaucht, ist ja nicht Dein Problem.

Grüsse
BiDi

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Dein AG kann dich erst am 1. Arbeitstag nach der Elternzeit kündigen, natürlich mit der entsprechenden Frist. Du solltest ihm also deine Schwangerschaft mitteilen, dann geht das nämlich auch nicht mehr so einfach.

Solltest du die Kündigung einfach so hinnehmen, könnte es sogar eine Sperre beim ALG geben. Bedenke das auch für die Berechnung vom Elterngeld!

Warum willst du nicht für deine Rechte kämpfen? Keine Lust auf Arbeit?

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Er stellt mich auf 450 Euro Basis ein und das lohnt sich für mich nicht, wenn ich knapp 45 km Hinfahrt habe. Haben in der Elternzeit ein Haus geerbt, daher der Umzug so weit. Ich hatte hier in der Nähe schon Bewerbungen geschickt, es kamen entweder absagen oder nichts. Und da ich jetzt erfahren habe, dass ich schwanger bin, lohnt es sich für mich nicht für drei Monate einen Job zu suchen. Hätte ich auf die Arbeit keine Lust, wäre ich schon längst arbeitslos. Aber ich war bis jetzt nie ohne Arbeit und arbeite seit ich 17 bin. Und dazu kommt, dass mein Verhältnis zu meinem Chef super war, bis ich 2018 schwanger wurde. Als er es erfahren hat gingen die ganzen Probleme mit ihm los. Daher die Überlegung mit dem ALG I, weil es mir ja zusteht.

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Und das Angebot mit 450 Euro war vor zwei Monaten. Jetzt habe ich erfahren, dass er vorhat mir nach der Elternzeit zu kündigen.

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Also dein Chef möchte dich nach deiner Elternzeit kündigen und dich dann als 450 Euro Kraft einstellen ?
So weit, so gut.

Nur hat sich dich Situation jetzt grundlegend geändert, da du ja schwanger bist.
Somit besteht Kündigungsschutz und er kann dich nicht einfach so kündigen.
Du informierst ihn also über deine SS und kehrst nach Ende der Elternzeit ganz normal zur Arbeit zurück.
Er braucht dich nicht übernehmen, du hast ja einen Vertrag und dieser gilt einfach weiter.

Sollte er dich trotz Schwangerschaft kündigen und du machst dagegen nix, kann es gut sein, dass du eine Sperre für das ALG1 bekommst, da er dich ja gar nicht kündigen kann.

Aber das hat man dir ja schon geschrieben.
Wieso wehrst du dich so gegen den Gedanken, nach der Elternzeit bis zum Mutterschutz wieder normal arbeiten zu gehen ?

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Nein, hier ist alles durcheinander gekommen. Ich hatte ja erwähnt, dass ich derzeit bis Oktober in Elternzeit bin. Vor zwei Monaten war ich bei meinem Arbeitgeber und er hat mir gesagt, dass er meinen alten Vertrag nicht aufrecht erhalten lassen kann (30 Stunden die Woche waren es), da er keine Arbeit für mich hat, ich aber seit 12 Jahren im Betrieb bin und er mir daher 450 Euro anbietet. Soweit so gut. Trotz der Strecke, was sich für mich nicht lohnen würde, habe ich es mündlich angenommen. Bis dato habe ich ihn mehrmals drauf angesprochen, den Änderungsvertrag mit mir abzuschließen und er hat immer Ausreden wie: Ja nächste Woche oder habe ihm Moment keine Zeit etc. Nun habe von meinen Arbeitskollegen gehört, dass er mir NACH der Elternzeit kündigen möchte. Habe ihn angerufen und die Andeutungen waren da. Und gestern habe ich erfahren, dass ich erneut schwanger bin. Nun mache ich mir natürlich rechtzeitig Gedanken, was passiert, wenn ich die Kündigung hinnehme (weil 450 Euro und Hin- und Rückfahrt von 90 km lohnen sich nicht, zumal ich an drei Tagen kommen soll jeweils 2,5 Stunden). Anders würde es bei ihm nicht gehen und ja, da ich vorher Teilzeit gearbeitet habe, muss er mich nicht zu den alten Konditionen übernehmen. Daher war meine Überlegung einfach die Kündigung hinzunehmen, die Elternzeit auszunutzen und nach der erneuten Elternzeit einen neuen Job zu suchen. Wer würde bitte für 450 Euro 90 km machen??? Abgesehen davon werden mir von diesen 450 Euro weniger übrig bleiben wegen den Spritkosten. Ich weiß jetzt nicht was daran so schlimm sein soll. Meine Frage war lediglich, wie es beim Arbeitsamt ablaufen würde. Und nicht, ob ihr der Meinung seid, dass ich arbeiten möchte oder nicht.

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Also mit 90 km meine ich die Hin-und Rückfahrt.

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Ich glaube du verstehst nicht, dass du einen rechtlichen Anspruch auf deinen alten Arbeitsvertrag nach Ablauf der Elternzeit hast! Dir steht zu, dass du danach wieder mit deiner ursprünglichen stundenanzahl arbeitest. Dass dein Chef keine Arbeit für dich hat, ist SEIN Problem, nicht deins. Er kann dich auch nicht auf 450€ einstellen, weil du noch angestellt BIST.

Die beiden sinnvollsten Möglichkeiten (Elternzeit verlängern bis neuen Mutterschutz oder arbeiten bis neuen Mutterschutz) wurden dir ja oft genug aufgezählt. Alles andere wäre mehr als dämlich

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Dein AG kann dich nicht auf 450 Euro runter Stufen! Das er angeblich keine Arbeit für dich hat is SEIN Problem und NICHT deins! Er MUSS dich weiter mit 30 Stunden beschäftigen. Wenn er keine Arbeit hat muss er welche schaffen oder dich freistellen.... Mit voller Bezahlung!