Unterhaltstitel - Nachteile für Vater ?

Hallo!
Mein Mann zahlt für seinen Sohn aus erster Ehe Unterhalt nach DDT. Ab November werden es 392 Euro sein. Bisher lief alles mündlich mit der Mutter, alles kein Problem.
Da wir Kindergeldzuschlag beantragen wollen, möchten wir natürlich aus den ganzen Unterhalt als Ausgabe angeben, was nur geht, wenn er tituliert ist.
Gibt es da Nachteile für meinen Mann? Könnte das Jugendamt aber auch einfach einen höheren Betrag festlegen? Kann man den Titel zeitlich begrenzen und z.B. jährlich einfach einen neuen machen?
Wobei es ja eigentlich egal ist, da wir den Betrag natürlich zahlen.
Das Thema mit Pfändung etc, macht mir etwas Angst, vor allem jetzt zu Corona-Zeiten.
Als mein Mann arbeitslos war, hat er mal, mit Zustimmung der Mutter, weniger gezahlt. Gelegentlich gibt mein Mann auch extra was dazu, so dass es sich mindestens ausgleicht.
Grüße!

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Warum muss der Unterhalt tituliert sein? Geburtsurkunde müsste doch reichen als Nachweis das er Vater ist.

Ist der Unterhalt tituliert, kann daraus 30 Jahre vollstreckt werden. Zahlt er zB 250, kann sie morgen direkt vollstrecken über die Differenz THEORETISCH!

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Das Jugendamt ist kein Gericht und hat keine entsprechenden Vollmachten oder Entscheidungsbefugnisse.
Das bedeutet: Dein Mann geht da FREIWILLIG hin, lässt sich das ausrechnen und unterschreibt einen Titel, oder lässt es sein. Er bestimmt, was im Titel steht. Es muss auch kein dynamischer Titel sein. Er muss auch nicht weiterlaufen nach Volljährigkeit.
Hat er aber einmal unterschrieben, ist der Titel sofort vollstreckbar. Zahlt er nicht, könnte die Mutter den Kindesunterhalt direkt vom Arbeitgeber überweisen lassen. Er sollte aber bedenken, dass es sich hier um sein Kind handelt. Dieses ist auf das Geld angewiesen. Der Titel ist die einzige Sicherheit, die Mutter und Kind haben. Das ist Teil des Familieneinkommens. Ohne Titel ist es ungleich schwerer z.B. eine Wohnung zu finden.
Dein Mann sollte schon allein für seine Sicherheit den Kindesunterhalt ganz strikt immer als solches aufs Konto mit diesem Namen überweisen. „Zusätzlich mal was geben“ kann er immer, aber das ist kein Teil des Unterhalts. Falls es hier später mal zu Streit kommt, kann er nicht nachweisen, was er gezahlt hat.

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Natürlich denkt er an sein Kind und er zahlt doch regelmäßig. Wenn man mit der Mutter einmal ausmacht, z.B. zwei Monate 100 Euro weniger zu zahlen und das nachzuzahlen, wenn wir wieder mehr Geld habe (z.B. nach Arbeitslosigkeit), dann wird das Kind davon doch keinen Schaden nehmen.

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Wenn ihr Kinderzuschlag beantragt, müsste der Unterhalt dann nicht weniger werden?

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Die Zahlbeträge aus der DDT sind doch der Mindestunerhalt. Wegen des geringen Einkommens (weniger als 1900) zahlt mein Mann eh schon den geringsten Betrag.
Ich dachte, man kann gar nicht weniger zahlen? Sonst müsste man halt einen Nebenjob annehmen etc.?

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Der Mindestunterhalt bis 5 Jahre sind 267€, ab 6-11 Jahre 322€.

Ihr müsst das hälftige Kindergeld abziehen. Lasst den Unterhalt doch einfach mal vom Jugendamt ausrechnen. Die machen das kostenlos.

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