Elterngeldantrag Kurzarbeit

Guten Morgen,

mich beschäftigt folgende Frage:
Wenn ich während der letzten Monate in Kurzarbeit war, aber aufgrund von Zuzahlung meines AGs zum Kurzarbeitergeld dennoch jeden Monat auf mein ursprüngliches Nettoeinkommen gekommen bin, muss ich trotzdem eine Ausklammerung dieser Monate beim Elterngeldantrag vornehmen?

Also ich hatte keinen Verdienstausfall, daher würde ich natürlich den Betrag der letzten 12 Monate lieber einreichen als diese auszuklammern, da ich in den vorherigen Monaten 2019 etwas weniger verdient habe.

In dem ElterngeldDigital-Antrag wird hier in keiner Weise auf Coronabedingte Kurzarbeit etc. hingewiesen, sondern lediglich die Nachweise der letzten 12 Monate eingefordert.

Daher bin ich gerade etwas ratlos, wie ich hier nun vorgehen muss, um nachher keine geringeren Leistungen zu erhalten...


Hoffe das war einigermaßen verständlich ausgedrückt 🙈🤗

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Schau mal hier - das hilft evtl. weiter

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/elterngeld-wird-kurzfristig-angepasst/154564

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Ich verstehe das Gesetz so, dass man die Monate mit Bezug von Kurzarbeiter Geld ausklammern KANN aber nicht MUSS! Daher kannst du auch einfach die letzten 12 Monate vor Geburt nehmen (kann sein dass ich mich irre, aber nur so macht es Sinn)
Bedenke aber dass das Kurzarbeitergeld nicht zählt als Einkommen - ähnlich wie das Krankengeld!

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Lohnersatzleistungen werden nicht herangezogen zur Berechnung des Elterngeldes und fließen mit 0€ in die Berechnung hinein. Somit ist es für dich günstiger, diese Monate auszuklammern.