Beruf nicht mehr auszuüben wegen Schwerbehinderung

Hallo,
vielleicht war hier jemand in einer ähnlichen Lage und kann mich beraten.
Ich habe seit Kurzem einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis 70% und befinde mich zur Zeit noch in Elternzeit.
Ich werde aber nach dem Ende der EZ meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, da ich fast ertaubt bin und nach meiner Gehirntumor Op unter diffusem Schwindel leide.
Wie geht es dann weiter. Bemüht man sich um eine Umschulung, führt man einen deutlich weniger qualifizierten Job aus oder hat man Rentenanspruch?
Ich habe über 20 Jahre in einem anspruchsvollen Pflegeberuf gearbeitet und bin nach meiner EZ 45 Jahre alt.
Anspruch auf Harz4 habe ich nicht, da ich verheiratet bin und wir über Rücklagen verfügen.
Vielen Dank für eure Hilfe und Ideen

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Hallo

Oh je, da hast du ja einiges mitgemacht. Am besten wendest du dich an die Rentenkasse. Die können dir helfen.
Evtl. kommt auch Erwerbsminderungsrente für dich in Frage.
Alles Gute für dich.

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Vielen Dank für deine Antwort.
Ich werde mich auf alle Fälle bei der RV erkundigen.
Ich fürchte nur, man kann von mir verlangen, dass ich dann eine deutlich weniger qualifizierte Tätigkeit ausübe. Sachen wie putzen oder Regale auffüllen könnte ich ja wahrscheinlich noch für ein paar Stunden.
Das größte Problem ist, dass ich nicht mehr telefonieren kann und die Alarmtöne nicht mehr höre. Kognitiv habe ich aber keinen Schaden erlitten.

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Hey,

tut mir leid, dass alles so gekommen ist.
Und Hut ab für das, was du dir (sicherlich) erkämpft hast.

Was hast du denn gelernt?

LG

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Erst einmal alles Gute für die weitere Genesung. Gerade bei dem Schwindel kann es hoffentlich noch besser werden.

Nur weil man eine Behinderung hat, muss man wenig qualifizierte Arbeiten machen.

Wende dich an eine Integrationshelfer und schaut welche beruflichen Möglichkeiten ggf. Mit zusätzlicher Qualifikationen gibt es für dich. Nachsorgehebamme für schwerhörige/taube Frauen? Sachbearbeiterin bei der Krankenkasse? Ich kenne mich zu wenig in deinem Berufsfeld aus, aber du hast grundsätzlich Anspruch auf Hilfe zur Integration. Das kann Umgestaltung deines Arbeitsplatzes bedeuten, Fortbildung, Umschulung etc. Da gibt es Mittel von der RV für.

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Vielen Dank für deine Antwort. So eine ähnliche Vorstellung hatte ich auch. Also irgendetwas das mit meiner alten Tätigkeit zu tun hat. Zusatzqualifikation habe ich viele und dachte ich kann diese zum Teil nutzen. Kommunizieren kann ich weiterhin gut, der Mundschutz macht es mir nur gerade zusätzlich sehr schwer. Ich kann mich aber sehr gut unterhalten und schreiben ist auch kein Problem. Ich dachte evtl an eine Zusatzausbildung zur Ernährungsberaterin oder Diätassistentin. Ich habe jetzt während der EZ einfach noch die Zeit gewisse Dinge in die Wege zu leiten und wollte das auch tun.
Wenn ich das richtig verstanden habe, wende ich mich dazu an die Beratungsstelle der RV?
Lg und noch einen schönen Sonntag

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Hey, könntest du evtl auch als Dozentin an der Uni oä arbeiten? Fragen könnten ja schriftlich gestellt werden...

Oder als Stillberaterin oder, oder... ?

Da wird es doch sicher eine Möglichkeit geben.

Ich wünsche dir ganz viel Glück und Erfolg

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hey!

Wenn du überlegst, ob du Ernährungsberaterin oder Diätassistentin werden möchtest, würde ich dir zur Diätassistentin raten. Damit hast du mehr Möglichkeiten. Als Ernährungsberaterin kannst du nur präventiv beraten, aber nicht therapeutisch und auch nicht mit einer Krankenkasse abrechnen.

Liebe Grüße
Schoko

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Lass dich definitiv bei der Arbeitsagentur beraten! Du hast Anspruch auf eine Umschulung, die zu deinen Fähigkeiten passt - finanziert von der Rentenversicherung oder der Arbeitsagentur. Am besten machst du dir schonmal Gedanken, was du dir für einen neuen Beruf vorstellen könntest. Evtl was kaufmännisches, wie zb Kauffrau im Gesundheitswesen?

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Mit dem Arzt über einen Antrag zur EMR reden. Denke, es sind schon Einschränkungen vorhanden, welche eine Erwerbsfähigkeit erschweren.

Wünsche dir alles Gute.

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Hallo.

Als erstes musst du zu einer Rentenberatung gehen. Geht entweder direkt bei deiner Rentenversicherung oder über die Stadtverwaltung.

Dann stellst du deinen entsprechenden Rentenantrag. Wenn du weißt, wie viel du in etwa zu erwarten hast, kannst du erst richtig weiter planen.

Alles Gute!

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Du brauchst ein Sozialgutachten. Am Schnellsten geht das über eine Reha, die dir mit dieser Diagnose eh zusteht. Also zum Neurologen, der soll dir bestätigen, dass er eine Reha empfiehlt (im normalen Brief ein "Reha wird empfohlen" reicht).
Aus dem Internet auf der Homepage der Rentenversicherung den Reha Antrag runter laden und damit zum Hausarzt. Dann deinen Antrag und die Formulare vom Hausarzt mit dem Schreiben vom Neurologen zur Rentenversicherung schicken.
In der Reha wird geschaut, wir fit du wieder werden kannst und ob du eine Umschulung oder eine(Teil-) Erwerbsunfähigkeitsrente brauchst.
Danach geht das dann relativ schnell.

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Ist das offiziell festgestellt worden, dass du in deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst? Oder ist das jetzt nur deine Meinung?

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Wie ich bereits oben geschrieben habe, bin ich fast ertaubt und habe nach mehreren schweren Kopf OPs diffusen Schwindel.
Ich befinde mich derzeit in Elternzeit, aber ich kann nicht mehr telefonieren und höre viele Alarmtöne nicht mehr, beides sehr wichtig für die Ausführung meiner bisherigen Tätigkeit.
Ich mache mir wirklich Gedanken wie es weiter geht, wenn meine Elternzeit vorbei ist, deshalb habe ich hier gefragt wie ich vorgehen soll.
Eine weitere Info... der Hebammenberuf ist in Deutschland und Österreich nur noch über ein Studium zu erlernen. Der Abschluss entspricht einem Bachelor und für einen Master sind 2 weitere Studienjahre erforderlich. Hat man diesen kann man an der Uni Hebammen unterrichten und als Hebamme in der Forschung tätig sein.
Ich überlege tatsächlich diesen Weg zu gehen, daher auch meine Frage ob ich in meinem Fall Hilfe oder Unterstützung bei einer erforderlichen beruflichen Veränderung zu erwarten habe.

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Warst du in Reha? AHB?
Wenn ja, hast du dort Beratung bekommen?

Eigentlich sollte es Sozialberatung in Reha-Kliniken geben. Wie es so ist mit Personalproblemen: manchmal erfährt man davon und manchmal nicht.
Eine Freundin erfuhr hinterher, dass es zwar eine gegeben hätte, darum hätte sie sich aber selbst bemühen müssen!

Mir wurde direkt zu Rehabeginn mitgeteilt, dass es das gibt und wo ich mich melden kann, wenn ich Bedarf dazu habe. Außerdem gab es einen Gruppentermin, wo sich die Sozialberatung vorgestellt hatte und ihre Aufgaben vorstellte

Termine für
- individuelle Beratung
- wie geht es nach der Reha weiter
- Berufswechsel
- Wiedereingliederung
- finanziell: Anträge, ohne Anträge, zu beachten
- Atteste
- welche Stellen sind zuständig
- wo kann man sich hinwenden
- Unterstützung beim heraussuchen von Adressen, die man im Anschluss an die Reha brauchen kann (z.B. auch durch Empfehlungen der behandelnden Ärzte/Therapeuten), damit man nach der Reha weiter machen kann

Falls du nicht in der Reha warst, würde ich Kontakt zum Krankenhaus aufnehmen, das dich operiert hat. Fragen, ob es dort Sozialberatung gibt!
Bei meinen Eltern (schon viele Jahre her) kamen sie noch zu ihnen hin und haben aufgeklärt, welche Möglichkeiten es gibt AHB, Reha usw.
Eine Verwandte musste da schon selbst fragen, wer im KH zuständig ist und wie das abläuft, wer entscheidet, ob eine AHB Sinn macht oder nicht. Hätte sie nicht selbst gefragt, hätte sie nicht erfahren, dass die Möglichkeit für sie besteht.

Interessant sind auch die Fragen, welche Diagnosen du brauchst, welche Unterlagen und was du schon gemacht haben musst, damit ....
Hast du eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Wenn ja, prüfe den Vertrag. Wann zahlt sie, wann nicht? Z.B. dann, wenn du nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst, aber weiterhin erwerbstätig sein kannst.
Andere Versicherungen zahlen nur bei anderen Voraussetzungen. Unterschiede gibt es auch zwischen Berufsunfähigkeit(sversicherung) und Erwerbsunfähigkeit(sversicherung). Da muss man echt aufpassen.

Pflegegrad/Pflegegeld
Frührente

Als erstes würde ich nach einer Beratungsstelle suchen, die dazu allgemein beraten kann. Tipps für konkretere Stellen hat.
Welche Schritte in welcher Reihenfolge sind. Wo die Unterschiede im Detail liegen.

Damit würde ich schon in der EZ anfangen. Beratung und co. Nicht dass du dann was versäumst und durch's Raster rutschst.
ALG 1 ist ja nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.
Arbeiten kannst du ja nur, wenn du es auch kannst.

Da Umschulungen ja auch Wartezeiten haben, wäre interessant ob du schon während der EZ auf eine Warteliste aufgenommen werden könntest - oder erst dann, wenn die EZ rum ist und du offiziell gemeldet werden kannst.

Auch wenn Unterlagen von Ärzten gebraucht werden und der bürokratische Weg länger dauert. Wenn es DANN heißt: wir fangen erst an, wenn die EZ vorbei ist, dann ok. Falls vorher schon was in Gang gebracht werden kann, hast du nichts versäumt.

Was ich aus meinem Umfeld kenne: ich drücke es jetzt lapidar aus, weil ich diei Fachbegriffe nicht kenne:
Teilzeitfrührente.
Das heißt: die Personen können ärztlich bescheinigt nur bis zu x Stunden arbeiten. Alles darüber hinaus ist medizinisch nicht machbar. Sie sind aber nicht voll umfassend eingeschränkt. Daher bekommen sie für x Stunden Frührente (den Zeitanteil, den sie gesundheitlich nicht auf VZ ausführen können) und gehen arbeiten für x Stunden, die sie gesundheitlich noch schaffen.
Die Richtlinien sind streng. Also keine Überstunden, Einschränkungen der Aufgaben, AG muss entsprechenden Arbeitsplatz haben und einiges mehr.