elterngeldantrag - nebenberufliche dozententätigkeit wie angeben?

halli hallo,

ich bereite gerade meinen elterngeldantrag vor und habe eine frage.

ich habe eine dozententätigkeit in sehr geringem umfang neben meiner vollzeitstelle ausgeführt. so ca. an 3 wochenenden. diese muss ich aufgrund der übungsleiterpauschale nicht versteuern. aber wie gebe ich das ganze nun im elterngeldantrag an? als selbstständige arbeit?

und hat das ganze dann eher vor oder nachteile für die berechnung?

vielleicht weiß ja jemand was darüber..

vielen dank und liebe grüße
jenita #hicks

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ich hab es jetzt selber rausgefunden, wollte es aber der vollständigkeit halber hier nochmal posten. vielleicht interessiert es ja mal jemanden ;)

auf der offiziellen seite des familienportal steht:

"Meine nebenberuflichen Einkünfte fallen unter die Übungsleiter-Pauschale. Werden diese Einkünfte für das Elterngeld berücksichtig?"

- Beim Elterngeld werden steuerfreie Einnahmen nicht berücksichtigt. Sie fließen nicht in die Bemessung des Elterngelds ein. Gleichzeitig werden sie auch während Sie Elterngeld bekommen nicht als Einkommen berücksichtigt. Wenn Sie nebenberuflich als Übungsleiterin oder Übungsleiter arbeiten, dann bedeutet das:

Wenn Sie für Ihre nebenberufliche Tätigkeit nicht mehr bekommen als die sogenannte "Übungsleiter-Pauschale", dann müssen Sie für diese Einnahmen keine Steuern zahlen und die Einnahmen werden auch beim Elterngeld nicht berücksichtigt. Die Übungsleiter-Pauschale beträgt derzeit 2.400 Euro.
Was Sie mehr bekommen als die Übungsleiter-Pauschale, das müssen Sie versteuern. Der Teil Ihrer Einnahmen, der höher ist als die Pauschale, wird dann auch beim Elterngeld berücksichtigt.

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/arbeitssituation/welches-einkommen-wird-fuer-mein-elterngeld-beruecksichtigt--wenn-ich-vor-der-geburt-meines-kindes-selbstaendig-war-/124602