Elterngeld /Gewerbe, angestellt +450€ Job?

Hallo zusammen 👋🏼
Ich hoffe, mir kann jemand helfen.

Ich bin ganz neu schwanger mit dem zweiten Kind. Vor dem ersten Kind habe ich Vollzeit in einem Betrieb als Angestellte gearbeitet und konnte nach der Elternzeit nicht wie geplant Teilzeit in Elternzeit wieder starten und bin deshalb jetzt noch bei meiner 15 Monate alten Tochter zu Hause. Ich habe mich auch etwas mit meinem Chef zerstritten und möchte dort eigentlich nicht mehr arbeiten. Allerdings möchte ich auch erstmal nicht kündigen, da ich ja so noch bei meiner jetzigen KK versichert bleiben kann und -wenn alle Stricke reißen- nach dem zweiten Kind meinen Vollzeit Job wieder bekommen könnte.

Ich möchte jedoch Geld dazu verdienen (Teilzeit in Elternzeit war ja nicht möglich) und überlege daher ein Gewerbe anzumelden und über eine bekannte Firma Küchenutensilien zu verkaufen. Dies wäre ja sogar für das Elterngeld sehr positiv, da ich den benessungszeitraum so verschieben kann, dass ich das gleiche EG wie bei Kind 1+ Geschwisterbonus bekommen würde. So weit kein Problem.

Jedoch habe ich zusätzlich seit längerem einen 450€ Job im Betrieb meines Mannes und mache dort die Buchhaltung.

Somit hätte ich drei Jobs. Ist das irgendwie problematisch- sowohl im Hinblick aufs Elterngeld als auch generell steuerlich? In Steuerklasse 6 dürfte ich ja nicht kommen, da Einkünfte aus selbstständiger Arbeit separat versteuert werden und der 450€ Job nicht steuerpflichtig ist.

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🤔
Wer bis zu 30 Stunden in Teilzeit tätig ist, stellt sich mit Elterngeld Plus meist besser als mit Elterngeld.
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Für einen Nebenjob in der Elternzeit bedarf es ja der Genehmigung des AG - ob dies nun auch auf eine Selbstständigkeit zutrifft weiss ich nicht muss ich mal nachschlagen..

Aber Vlt kannst du dies auch in dem du deinen AG schriftlich um Teilzeit bis zum Mutterschutz anfragst mit der Bitte um schriftliche Bestätigung- sollte die schriftliche Ablehnung kommen diesen erneut stellen und gleichzeitig ansonsten um Genehmigung für Nebenjob stellen.

Wenn du dich jetzt selbstständig machst muss du dich aber auch selbst versichern !?

Hast du dir das alles gut ĂĽberlegt ?!

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Hallo 👋🏼 danke für die Antwort.

Ob mir mein AG das genehmigt oder nicht, ist mir herzlich egal. Da würde ich mich im Zweifel mit ihm anlegen. Wenn ich danach frage, lehnt er es garantiert aus Prinzip ab. Den 450€ Job hab ich von ihm auch nicht genehmigen lassen.

Bist du dir sicher, dass ich mich selbst versichern muss, wenn ich ZUSÄTZLICH selbstständig bin, nicht ausschließen. Das wäre ja nur eine nebentätigkeit. Meine haupttätigkeit wäre ja immer noch bei meinem AG während der Elternzeit bin ich dort ja beitragsfrei versichert.

Mir ging es in meiner Frage eher darum, ob ich in der Konstellation die drei Jobs haben kann und als bemessungszeitraum wirklich dann (auf Antrag) das vorletzte Jahr genommen werden kann.

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Ach ja und Teilzeit in Elternzeit hat mein Chef abgelehnt. Und zwar auf eine richtig miese Tour. Was auch der Hauptstreitpunkt ist. Ich werde für ihn keinen Handschlag mehr tun. Aber wenn ich nun nahtlos von einer Elternzeit in die nächste übergehe, bekomme ich ja wenigstens nochmal volles Mutterschaftsgeld. Sonst hätte ich längst gekündigt.

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Ok das hab ich gefunden -

Laut § 15 Absatz 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes haben Sie die Möglichkeit, bis zu 30 Wochenstunden während der Elternzeit erwerbstätig zu sein. Sie können eine abhängige Teilzeittätigkeit oder auch eine selbständige Tätigkeit durchführen. Der Arbeitsvertrag ruht in dieser Zeit.

Eine Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder eine selbständige Tätigkeit bedürfen der Zustimmung des Arbeitsgebers.
Im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz heiĂźt es:
"§ 15 Anspruch auf Elternzeit
(4) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein.


Es bedarf also der Genehmigung durch den AG ...