Woher Geld in der Schwangerschaft? Arbeitgeber stellt Beschäftigte frei.

Hallo Zusammen,

meine Freundin und ich planen eine Schwangerschaft. Sie arbeitet als Friseurin. Jetzt ist es bei ihrem Arbeitgeber so, dass er schwangere sofort von der Arbeit freistellt.

Woher bekommt sie denn das Gehalt, wenn ihr Arbeitgeber ihr ein Beschäftigungsverbot ausspricht ohne ärztliches Attest? So wie sie es verstanden hat, wird sofort mit Bekanntgabe der Schwangerschaft das Verbot ausgesprochen? Wie soll sie sich verhalten, da wir weiterhin auch etwas auf das Gehalt angewiesen sind?

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Hey
Da kann ich euch ein bisschen beruhigen, im Beschäftigungsverbot bekommt man weiterhin sein volles Gehalt bezahlt.

Liebe Grüße
Kathrin

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und wenn der arbeitgeber ein verbot ausspricht ohne ärztliches attest?

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Auch wenn der Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot schickt bekommt man trotzdem Geld! War bei mir auch der Fall

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Der Arbeitgeber spricht ein Beschäftigungsverbot aus, wenn er einer Schwangeren oder Stillenden keinen mutterschutzkonformen Arbeitsplatz bieten kann. Wenn die Frau also z.b. mit Chemikalien arbeiten müsste oder der Beruf nur im stehen ausgeübt werden kann oder oder. Es gibt genaue Vorgaben im Mutterschutzgesetz, wie der Arbeitsplatz gestaltet sein muss.

Seine oberste Pflicht ist aber, den Arbeitsplatz konform zu gestalten.

Ein Arzt hat damit erst mal nichts zu tun. Ein Arzt stellt aber dann ein ärztliches (individuelles) Beschäftigungsverbot aus, wenn das Leben von Mutter oder Kind gefährdet ist. Z.b. Bei vorzeitigen Wehen, stark verkürztem Gebährmutterhals, halt alles, wo die Frau aufgrund der Schwangerschaft nicht weiter arbeiten darf, ohne sich oder das Kind aus medizinischer Sicht zu gefährden.

Wenn bei deiner Freundin also der AG ein allgemeines Beschäftigungsverbot ausstellt, bekommt sie weiterhin ihr Gehalt vom Arbeitgeber bezahlt. Dieser holt sich das dann aus einer Umlagekasse wieder, in die alle Arbeitgeber einzahlen. Das gleiche gilt übrigens auch für ein individuelles Beschäftigungsverbot, aber das ist ja bei euch anscheinend nicht relevant.

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Hallo,
so einfach kommt der Arbeitgeber nicht aus der Sache raus. Es muss eine Gefährdungsbeurteilung gemacht werden und wenn sich rausstellt, dass ihr Job in der Schwangerschaft nicht ausübbar ist, dann kann der Arbeitgeber sie anderen Aufgaben zuteilen, zB nur Termine vereinbaren o. ä.
Wenn der AG keine anderen Aufgaben hat, muss er sie trotzdem weiter bezahlen.
Alles Gute

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Weiterhin vom Arbeitgeber, macht euch keine gedanken.
Er/Sie also der Arbeitgeber kriegt das geld als Umlageverfahren zurück (das Gehalt)

Und deine Freundin würde im Beschäftigungsverbot weiterhin ihr gehalt bekommen bis Mutterschutzfrist, dann zahlt die KK 13€ Täglich und die restliche differenz der Arbeitgeber so das man wieder keine Nachteile hat.
bei festem gehalt bleibts, bei unregelmäßigen, den Durchschnittsgehalt der letzten Monaten.

Wie der Arbeitgeber Sie ins Beschäftigungsverbot schickt ist ja ihm überlassen. Macht euch darüber mal keine gedanken. Hauptsache er stellt ihr ein Kleines schreiben aus, das er Sie ins Beschäftigungsverbot schickt, mit Zeitraum ect.

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Hallo.

Bezüglich des Gehaltes im Zeitraum des BVs habt ihr ja schon die richtigen Antworten bekommen.

Dass deine Freundin nach der Geburt nur über einen bestimmten Zeitraum hinweg Elterngeld (welches niedriger ist als das derzeitige Gehalt) plant ihr aber auch mit ein, oder? #schwitz

LG

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Hier war nicht mal ansatzweise das Thema Elterngeld, wie kommst du jetzt darauf? Zumal die Freundin auch nicht nach der Geburt Elterngeld kriegen muss, sie kann auch nach dem Mutterschutz wieder arbeiten.

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Nein, Elterngeld war nicht das Thema.

Aber nachdem der TE und seine Freundin bereits jetzt scheinbar stark auf ihr Gehalt angewiesen sind und sie eine Schwangerschaft PLANEN, finde ich, gehört der Punkt "Elterngeld ja - oder nein - oder überhaupt" mit auf die Liste.

Oder findest du nicht? #kratz