Thema Beschäftigungsverbot

Hallo Zusammen,

ich habe vom AG aufgrund meiner Schwangerschaf ein Beschäftigungsverbot ab dem 01.01.2021 ausgestellt bekommen (habe den Brief bereits erhalten) Nun teilte mir mein Chef mit, dass das auf den 01.02.2021 geändert wird (noch liegt nichts schriftliches vor). Darf der AG die Zeit einfach nach hinten verlegen?
LG!

1

Wenn dein AG dir ein Beschäftigungsverbot erteilt, hat er ja keinen mutterschutzgerechten Arbeitsplatz für dich.

Kann er dir denn in dem Monat eine Arbeit anbieten? Und warum dann nur für einen Monat?

VG Isa

2

Für den Monat Januar gibt es keine Alternativtätigkeit für mich.. ich gehe von betrieblichen Gründen aus..
Darf der AG denn das BV einfach verschieben ?

3

Nein, wenn er Dich im Januar nicht mutterschutzgerecht beschäftigen kann, dann darf er das BV nicht einfach nach hinten schieben.

4

Wenn er einen muschugerechten Arbeitsplatz hat kann er jederzeit das BV ändern bzw. aufheben. Wir reden hier ja schließlich nicht von Urlaub.

5

Hat dein Arbeitgeber einen Arbeitsplatz, der den Mutterschutzrichtlinien entspricht, dann darf er das Beschäftigungsverbot aufheben. Ein BV ist kein fest geplanter Urlaub. Du musst weiterhin dem Chef mit deiner Arbeitskraft zur Verfügung stehen. Und wenn er dir einen entsprechenden Platz geschaffen hat, dann musst du arbeiten.