Beschäftigungsverbot Zulagen

Hallo,

bin in der 17.SSW und soll nun ins BV. Ich bekomme meinen Grundlohn laut Tariftabelle und da ich Führungskraft bin, noch eine zusätzliche Zulage von 200 € für Überstunden. Sprich ich verzichte auf Überstundenabbau. Das bekomme ich seit Vertragabeginn vor 2 Jahren.
Bekomme ich im BV nur den Grundlohn oder auch die Zulage weiterhin?

Lg

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Es wird der Durchschnitt der letzten drei Monate gebildet. Wenn du da also Zulagen erhalten hast, wirst du die auch weiter bekommen.

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Hallo 🤗
Informiere dich bitte bei deiner Personalabteilung. Je nach Tarifvertrag und Art der Zulage kann es in beide Richtungen gehen. Wenn es eine Funktionszulage oder Projektzulage ist, dann wird sie wahrscheinlich nicht mit berechnet. Denn die Funktion kann nicht mehr ausgeführt werden. Persönliche Zulage können wenn sie Sozialversicherungspflichtig sind in dem Betrag berücksichtigt werden. Ich würde nich an deiner Stelle an Personalabteilung wenden und am besten Personalrat/Betriebsrat in CC.

Viel Erfolg.

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Mich an deiner Stelle.... soll es sein.