Neues Handy / Laptop : Sonderbedarf beim Unterhalt?

Hallo!
Ich habe schon gegoogelt und auch teilweise Antworten gefunden, allerdings sind die schon einige Jahre her und damit wohl nicht mehr aktuell.
Der Sohn meines Mannes aus erster Ehe hat sein Handy kaputt gemacht, weswegen er (natürlich) ein neues bekommen soll. Die Exfrau hat über das Jobcenter, von dem sie seit kurzem Leistungen bezieht, erfahren, dass mein Mann die Hälfte übernehmen muss.
Gelesen habe ich allerdings, dass ein Handy nicht zum Sonderbedarf gehört und damit vom Unterhalt abgedeckt sein sollte. Somit müsste mein Mann nichts dazu zahlen.
Falls er doch dazuzahlen muss, kann die Mutter dann ein beliebig teueres Handy kaufen? Gibt es da preisliche Beschränkungen nach oben?
Wie sähe die Sache denn bei einem PC bzw. Laptop aus, wenn dieser nicht aufgrund von Lernschwierigkeiten oder dergleichen gekauft wird?
Übrigens zahlt mein Mann Unterhalt nach DDT, unterste Stufe, und wird so oder so etwas zum Handy dazuzahlen. Wir würden nur gerne Wissen, wie es offiziell geregelt ist.
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

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Ich arbeite im juristischen Bereich und akkurat diese Fragen machen mich immer etwas ....... nachdenklich. Ja, nennen wir es nachdenklich. Es geht immer in die gleiche Richtung. Die getrennt lebenden Partner wollen nie auch nur einen Cent zuviel bezahlen, damit sich ja die/der Ex nicht bereichert.

Der Sohn braucht ein Handy. Er würde doch auch dazuzahlen, wenn sie noch verheiratet wären. Ebenso braucht der Sohn ab einem gewissen Alter einen Laptop/PC, sofern er noch keinen hat. Er ist der Vater. Egal ob er dazu zahlen muss oder nicht.
Solchen Sachen sind mittlerweile elementar.
Wie alt ist der Bub denn??

Kann er nicht mit seinem Sohn selbst über das Thema reden? Welches Handy genau es werden soll und was das kostet? So kann er doch dann auch mitwirken, dass kein 1000 EUR-Gerät angeschafft wird.

Sorry, ich mein das jetzt nicht alles nur persönlich auf Euch gemünzt. Aber der Bub kann ja auch nix dafür.

Liebe Grüße

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Diese Antwort empfinde ich als absolut am Thema vorbei.

Ja, das Vater würde dazuzahlen wenn sie nicht getrennt wären. Tut er auch jetzt aufgrund des Unterhaltes. Da du aus dem juristischen Bereich kommst sollte dir das ja mehr als bewusst sein.
Väter zahlen teilweise sehr hohe Beträge und wenn dann noch zusätzlich Laptop und Handy dazukommt ist es ihr gutes Recht zu schauen, was sie müssen. Wären sie nämlich nicht getrennt, würde genau das passieren: man würde schauen was man sich ZUSAMMEN leisten kann und nicht einfach irgendwas kaufen und stur die Hälfte vom Partner verlangen.
So viel dazu.

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Danke für deine Antwort, durch die ich mich in meiner Meinung gestärkt fühle.
Ich finde auch, dass Väter schon recht viel zahlen, vor allem Geringverdiener.
Ich möchte dem Sohn überhaupt nichts absprechen, mich interessiert einfach die Rechtslage.
Zudem: Würde der Sohn bei uns leben, müsste er sich schließlich auch unserer finanziellen Situation anpassen.

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