Elterngeld? Bitte um Hilfe

Hallo ihr Lieben,

ich bin Vollzeitkraft und hatte nebenbei noch einen Minijob.

Nun bin ich ab dem 25.01.2021 in Mutterschutz und hatte vor ca. einem Monat meinen Aushilfsjob gekündigt.

Wird bei der Berechnung (Elterngeld )mein Aushilfsjob trotzdem rückwirkend berücksichtigt?

Würde mich über eure Antworten freuen.

Vielen Dank im Voraus :)

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Für das Elterngeld zählen die 12 Monate vor dem Mutterschutz, also Januar bis Dezember 2020 bei dir. Wenn du in dieser Zeit den Minijob hattest wird der Verdienst selbstverständlich mit einberechnet, egal ob du ihn inzwischen gekündigt hast. LG

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Vielen lieben Dank für die schnelle Info :-) Lg