Vertrag am 15.4 unterschrieben, Arbeitsbeginn am 18.5, bekomme ich trotzdem Kurzarbeitergeld?

hallo ich hab wie oben beschrieben unterschrieben, nun ist es so das das Kosmetikstudio indem ich arbeiten werde auch wieder vom lockdown betroffen ist und ich nicht weiss wann sie öffnen.
habe ich trotzdem Anspruch auf Kurzarbeitergeld?? kennt sich da jemand aus würde mich um ein paar Antworten freuen danke im voraus liebe Grüsse.

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Hallo,

So weit ich weiß muss man 4 Wochen beschäftigt gewesen sein um Anspruch zu haben.

Allerdings ist in Deinem Fall sowieso die Frage ob Deine Chefin Kurzarbeit beantragen kann, da es durch Nichteinstellung ja vermeidbar gewesen wäre.

Alles Gute
Sunny