Wie viel Elterngeld zweites Kind

Hallo...
ich habe eine Tochter 13 Monate und beziehe aktuell Elterngeld plus verteilt auch 24 Monate.
Aktuell bin ich ganz frisch schwanger.. wisst ihr wie viel noch vom alten Gehalt angerechnet werden ? Oder muss ich mich mit dem Mindestsatz zufrieden geben 🙁 Zwei Kinder und lediglich 300 Euro Mindestsatz + 3 mal Kindergeld..also als alleinerziehende müsste man doch Hartz 4 anmelden 😱 Danke euch im Voraus

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Ich antworte mal ganz hart und sachlich, ohne Bezug auf dich und deine konkrete Situation, aber es stößt mir etwas sauer auf: Wenn man kein Geld hat und ein Kind hat bzw bekommt, ja, dann gibt's eventuell Hartz 4. Man ist also dennoch abgesichert. Ansonsten muss man eben, wenn man dies vermeiden will, anders planen.

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Das habe ich nicht gesagt, dass ich kein Geld habe oder alleinerziehend bin.. habe mich nur in die Lage anderer Menschen versetzt. Das darf ja noch erlaubt sein..

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Wie gesagt, ohne Bezug auf deine Situation. Ich verstehe diese große Empörung bei dem Thema immer nicht so ganz. Deshalb meine Gedanken dazu.

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2 mal Kindergeld meinte ich.. und es gibt noch den Geschwisterbonus bis zum 3. LebensJahr des 1. Kindes..soweit bin ich schon informiert 😶

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Es zählen wieder die 12 Monate vor Mutterschutz als Berechnungsgrundlage, die ersten 14 Lebensmonate deiner Tochter werden aber ausgeklammert und stattdessen ggf. Monate davor genommen. Wann ist denn deine erste Tochter geboren und wann ist der neue ET?

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Am 26.04.2020 und der neue ET wäre 15.01.2022.. Also würden auch Monate. kg Geburt der 1. Kindes zählen ?

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Ich vermute, dass du vor Kind 1 gearbeitet hast? Dann wirst du auf maximal 22 Monate EG plus kommen und nicht auf 24. Und auch das unterstellt, dass der Mutterschutz im zweiten Lebensmonat des Kindes endete und nicht erst im dritten. Falls der nämlich erst im dritten Lebensmonat endet, dann kommst du auf 21 Monate EG plus.
ET 15.1.22, also Beginn Mutterschutz Anfang Dezember 21.
Sinnvollerweise beendest du deine Elternzeit zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes, so gibt es den AG Zuschuss, den du auch bei Kind 1 bekommen hast.
Grundsätzlich würden also Dezember 2020 bis November 2021 als Bemessungsgrundlage genommen werden - wenn da eben nicht Kind 1 wäre. Die ersten 14 Monate von Kind 1 werden ausgeklammert. Also April 20 bis Juni 21. Also müssten, wenn ich jetzt keinen Denkfehler habe Juli - November 21 und somit 7 Monate von vor Kind 1 herangezogen werden. Wenn du von Juli bis November kein Einkommen hast (EG ist kein Einkommen, sondern eine Entgeltersatzleistung), wären das fünf Monate mit Null und eben sieben Monate von vor Kind 1.

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Hallo, mit einem Kleingewerbe kannst du ganz legal den Betrag des Elterngeldes von Kind 1, plus geschwisterbonus beziehen. Google mal „Kleingewerbe“ und „zweites kind“. Bei mir ist das unwissentlich bei meiner letzten Schwangerschaft „passiert“. Der nette Mensch von der Elterngeldstelle hat mich telefonisch darüber aufgeklärt, dass sie werdende Mütter über diese Möglichkeit NICHT aufklären dürfen.

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Mega interessant, das wusste ich tatsächlich auch noch nicht, habe eben mal ein wenig gelesen... Das kann sich ja tatsächlich für viele total lohnen. Allerdings musst du ja auch wirklich Rechnungen stellen und es muss zumindest den Anschein haben, dass das Gewerbe nicht nur für den Zweck des Elterngeldes eröffnet wurde.... Aber wirklich spannend. Ich habe nämlich tatsächlich ein, zwei Ideen gehabt, etwas auf Rechnung zu machen, da lese ich mich mal tiefer ein... :)

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Hey.. Das hört sich gut an 😲 Hab schon etwas früher gehört gehabt aber ist halt die Frage wie sehr das ganze geprüft wird.. Glaube wenn eine Scheinselbstständigkeit auffliegt.. die natürlich keiner beabsichtigt ist es nicht so gut 🤷‍♀️😶

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