Elternzeit/Elterngeld/Partnerbonus

Hallo liebe Urbia-Gemeinde,

ich habe einige Fragen zur o.g. Thematik und bin nicht sicher ob ich es alles ganz richtig verstanden habe:

Wir erwarten Ende des Jahres Zwillinge und möchten uns die Elternzeit teilen.

1) Elternzeit: Mein Partner würde gerne 1 + 2 Lebensmonat und dann nochmal 9 - 13 Lebensmonat nehmen. Hierzu muss die Elternzeit beim Arbeitgeber direkt 7 Wochen vor Entbindungstermin angemeldet werden und dann müssen diese Zeitabschnitte direkt beide angegeben werden, korrekt? Problem ist, dass mein Partner zwischen diesen beiden Abschnitten keinen Kündigungsschutz hätte. Wäre es denn möglich zu sagen, er nimmt direkt 13 Lebensmonate Elternzeit und arbeitet zwischen dem 3. - 9. Lebensmonat in Teilzeit mit 30h/Woche, dann zwar mit Gehaltseinbuße aber dafür Kündigungsschutz? Ist der Sachverhalt so korrekt?

2) Elterngeld: Bei Zwillingen gibt es soweit nur den Zwillingsbonus über 300€ und nicht zusätzlich noch 75€ Geschwisterbonus oder? Wenn wir gleichzeitig das Basiselterngeld beziehen, kriegen wir dann auch jeder jeweils 300 € korrekt?

3) Partnerschaftsbonus: Müssen wir diesen nahtlos, also dann ab dem 14. Lebensmonat beantragen?

Ich danke euch erstmal wie verrückt und freue mich auf eure Rückmeldungen!
Missmedi

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Dein Partner könnte auch LM 1 und 2 Elternzeit für Kind eins anmelden, und dann 9-13 für Kind zwei.

Bei Zwillingen gibt es 300 Euro mehr. Keinen Geschwisterbonus. Und wenn Ihr gleichzeitig Basiselterngeld bezieht, dann den Betrag, der nach dem jeweiligen Einkommen vor der Geburt berechnet ist.

Mit dem Partnerschaftsbonus kenne ich mich nicht aus.

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zu 1. Genau 7 Wochen vor ET, ab 8 Wochen vor ET hat er dann bereits Kündigungsschutz.
Für die Elternzeit ja das ist so korrekt mit dem Kündigungsschutz. Die Variante mit TZ in Elternzeit wäre da eine perfekte Lösung wenn finanziell für euch machbar.

2.Ja den Mehrlingszuschlag gibt es für jeden Partner. Geschwisterbonus gibt es bei Zwillingen nicht für die Zwillinge untereinander. https://www.elterngeld.net/elterngeld-geschwisterbonus.html
https://www.elterngeld.net/elterngeld-mehrlingszuschlag.html

3. https://www.elterngeld.de/elterngeld-partnerschaftsbonus/ hier eine Seite zur Erklärung.
Ab dem 14. Lebensmonat muss EG-Plus mindestens von einem Partner durchgehend genommen werden dabei muss mindestens je einer EG-Plus beziehen wobei die Bezugszeit auch zwischen den Partnern wechseln dürfte ( z.B. 15/16 du und 17/18 dein Partner und danach 19/20/21/22 Partnerschaftsbonus gemeinsam). Da gibt es viele Varianten.
Die Partnerschaftsbonusmonate selbst, die ja dann zusätzliche EG-Plus-Monate darstellen, müssen dann zusätzlich parallel bezogen werden.
Das lässt sich gut mit dem Planer vom Familienministerium durchspielen: https://familienportal.de/familienportal/meta/egr