Mutterschaftsgeld

Hallo ihr lieben,
und zwar habe ich ein paar fragen bezüglich des mutterschaftsgeld.
Ich lebe in Bayern und habe einen Teilzeitjob und einen Minijob auf 450€ basis, bin bei beiden in Beschäftigungsverbot wegen Corona, ET ist am 19.09.21.
Ich möchte gerne ein Jahr in Elternzeit gehen, jetzt ist die frage ob ich auch von meinen Minijob Geld in Elternzeit und Mutterschutz bekomme?
Und Wann muss ich den antrag losschicken für das Elterngeld und wie wird das berechnet? Zählt das Minijobeinkommen da auch dazu? Ich war nämlich jetzt 7 Monate in Kurzarbeit, wirkt sich das negativ auf mein einkommen vom Elterngeld aus? Leider bekomm ich von keiner der schwangerschaftsberatungen eine antwort, da sie ausgelastet sind wegen Corona, hatte es geschafft einen telefontermin zur beratung zu bekommen, wo im endeffekt dann keiner ran gegangen ist 😣 Ich bleibe natürlich dran mir richtige beratung zu holen, aber vielleicht hat ja jemand von euch doch eine antwort auf meine fragen ☺️

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Also Kurzarbeitergeld aufgrund von Corona wird ausgeklammert, d.h. zur Berechnung des Elterngeldes wird die Zeit vor dem Kurzarbeitergeld genommen (ist aber nur bei Kurzarbeitergeld aufgrund von Corona so). Und ja dein Einkommen aus deinem Minijob wird auch berücksichtigt. Allerdings dann auch für den Bemessungszeitraum. Also wenn du zb die letzten 7 Monate Kurzarbeitergeld bekommen hast zählen die 12 Monate davor und für diese Monate dann auch dein Nebeneinkommen.

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Bin zwar kein Experte, aber vielleicht kann ich etwas helfen. Du musst für das Elterngeld die letzten 12 Monate Gehalt nachweisen. Also zählt bei dir das Kurzarbeitergeld mit in den Berechnungszeitraum rein. Meines Wissens nach ohne Zweitkindbonus beträgt Das Elterngeld 67 % des Gehaltes. Losschicken kannst du den Elterngeld Antrag erst nach der Geburt, denn du benötigst dafür einige Unterlagen, wie zum Beispiel die Geburtsurkunde und die Bestätigung des Arbeitgebers über die Elternzeit. Ob man den Minijob mit angeben kann und wie kann ich dir nicht sagen. Achso und Elterngeld und Mutterschaftsgeld sind zwei unterschiedliche Sachen. Mutterschaftsgeld bekommst du von deiner Krankenkasse einen pauschalen Betrag und den Rest stockt der Arbeitgeber auf, 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Für den Zeitraum vor der Geburt brauchst du zur Beantragung nur das Zeugnis über den voraussichtlichen ET das stellt der Frauenarzt circa 8 Wochen vor der Geburt aus, das schickst du ausgefüllt an die Krankenkasse. Für die 8 Wochen nach der Geburt, brauchst du wieder die Geburtsurkunde.