Elternzeit

Guten Morgen ihr Lieben,

ich möchte gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen und mein Mann 6 Monate (entweder am Stück oder gesplittet). Ist das möglich?

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Natürlich ist das möglich!
Elterngeld bekommt ihr allerdings nicht für die ganze Zeit. Das geht maximal 14 Monate, wenn beide Elternteile mindestens 2 Monate nehmen. Ihr könnt es auch auf mehr Monate strecken, mehr Geld wird es dadurch aber nicht.
Man kann die Zeit Aufsplitten, allerdings nicht beliebig. Ab dem dritten Abschnitt, den einer von euch wählt, braucht man meines Wissens die Zustimmung des Arbeitgebers.

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Klar, du kannst teilzeit in ez arbeiten. Zum Beispiel bleibst erst du zu Hause und dann dein Mann. Wenn ihr noch beide 4 Monate gleichzeitig zw 25 und 30 Stunden arbeitet, bekommt ihr noch den partnerbonus

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Elternzeit hat jeder von ihnen 3 Jahre. Da muss niemand arbeiten. Du vermischt das mit Elterngeld.

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Ich vermischen das nicht, ich habe eine Beispielverteiöung genannt, vielleicht nicht gut gekennzeichnet. Bei eg und es kenn ich mich ganz gut aus. Ich hatte angenommen, dass eine Lösung gesucht ist, bei der zumindest für den genannten Zeitraum eine Person arbeitet und eine vollzeit Betreut. Hätte ich noch kleinteiligwr erläutern können
Es können alle Arbeiten, müssen aber nicht.

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Jedes Elternteil hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit, somit ist es möglich!

Elterngeld müsst ihr auch allerdings anders aufteilen, ihr habt hier 14 Monate Basiselterngeld zusammen.

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wie ist das nochmal mit den 8 Wochen Mutterschutz? Die werden von den 14 Monaten schon abgezogen oder?

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Nein. Aber die Monate in denen man Mutterschaftsgeld bekommt zählen Automatisch als Basiselterngeld. Das hat nur Auswirkungen, wenn man eine andere Verteilung als 12 Mutter / 2 Vater wählt.

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Klar ist das möglich - ihr habt Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit, wer die nimmt und wer wie lange nimmt ist egal. Bei uns - und vielleicht auch generell, das weiß ich leider nicht - ist es so, dass man sich beim erstmaligen Antrag auf Elternzeit für die ersten 2 Jahre festlegen muss, damit der AG planen kann. Etwaige Änderungen in dieser Zeit benötigen die Genehmigungen durch den AG.

Was das Elterngeld betrifft: soweit ich weiß muss der Zeitraum in dem Elterngeld bezogen wird zusammenhängend sein (also keine Pause dazwischen). Den Partnerschaftsbonus bekommt ihr, wenn der Partner mindestens 2 Monate am Stück Elternzeit nimmt.

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Ganz kleine Berichtigung:

Jedes Elternteil hat Anspruch auf bis zu 3 Jahre Elternzeit. Die muss man sich nicht untereinander aufteilen.

Und das Elterngeld muss nicht zusammenhängend sein, wenn der Vater z. B. nur 2 Monate beantragt, dann müssen die nicht hintereinander liegen, es können auch der 1. und 14. Lebensmonat sein.

😊