Steuerklasse Wechseln

Ich habe einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt, damit ich von der Steuerklasse IV in die Steuerklasse 2 rutschen kann. Ich bekam nun Bescheid, dass ich nun die Steuerklasse I habe mit 0,5 (1 Kind).
Ich lebe getrennt von meinem Mann, seit Oktober 2020, das wissen sie. Und das Kind lebt bei mir. Ich verstehe es gerade nicht, warum ich die Steuerklasse I bekommen habe. Beim Finanzamt ist keiner mehr da.. Das ärgert mich im Moment schon ein wenig. Liegt es daran, dass wir nicht geschieden sind? Ich habe noch extra beim Finanzamt nachgefragt, ob ich die Steuerklasse ändern kann, darauf sagten sie mir, ich solle eben den Antrag auf Lohnsteuerermäßigungsantrag stellen. Das habe ich gemacht und nun eben die I. Ich verstehe es nicht. Vielleicht kennt sich jemand damit aus.

Vielen Dank im Voraus 🍀

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Wie alt ist das Kind?

Wohnt sonst noch jemand über 18 in deinem Haushalt?

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Eben nicht. Ich bin alleinstehend und alleinerziehend. Meine Tochter ist 3. Ihr Papa nimmt sie jedes zweite Wochenende zu sich, den Rest der Zeit verbringt sie bei mir. Ich versorgte sie komplett alleine, zahle alles selbst. Zum Glück bekomme ich Kindesunterhalt von ihrem Papa.
Ich habe jetzt ein nettes Schreiben aufgesetzt, mit der Bitte, alles zu überprüfen und die Steuerklasse neu zu "berechnen". Denn ich dürfte ja die Steuerklasse 2 bekommen. Ich lebe alleine, ohne irgendjemanden unter meinem Dach ausser meine kleine Tochter. Das einzige ist, ich bin noch verheiratet. Aber wir leben seit Oktober 2020 getrennt. Also richtig getrennt. Ich leben in Deutschland, er in der Schweiz. Also es liegen ca 25 Minuten zwischen uns. Ich verstehe es nicht.

Vielen Dank für die Rückmeldung

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Also mit diesen Informationen ist es ein Fehler, dass du die I bekommen hast. Da würde ich auch nochmal nachhaken 😊

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Hast Du auch die 'Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende' mitgeschickt?

Grüsse
BiDi

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Nein. Ich weiß nicht was das ist. Dürfte ich erfahren was das ist? Ist das ein Muss?

Vielen Dank

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Davon würde ich ausgehen. Das ist die Versicherung, dass keine weitere erwachsene Person in Deinem Haushalt lebt und Du deshalb die Kriterien für 'alleinerziehend' erfüllst. Und nur so kannst Du ja den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende in Anspruch nehmen. Aus dem Antrag zur Lohnsteuerermässigung alleine ergibt sich das, soweit ich weiss, nicht zwingend.

https://www.steuerklassen.com/content/steuerklasse-2-1.pdf

Grüsse
BiDi

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