Elterngeld

Hallo ihr lieben,
Aktuell bin ich in der 32.ssw. ich war bis zum 21.5. in Elternzeit meiner Tochter (2jahre) und bin seitdem im Beschäftigungsverbot.ich habe bei meiner Tochter 1 Jahr Elterngeld beantragt und 2 Jahre Elternzeit genommen. Kennt sich jemand aus mit der Berechnung vom Elterngeld?
Heute morgen erzählte mir meine Freundin,dass ihre Schwester ( genau der selbe Fall) das Elterngeld bekommt, was sie bei ihrer ersten Tochter bekommen hat.
Ich habe eigentlich damit gerechnet,dass ich jetzt den mindestsatz bekomme. Was ist denn nun richtig?

Liebe Grüße Linda

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Es werden wieder die letzten 12 Monate genommenen vor deinem Mutterschutz für Kind 2. Ausgeklammert werden von deiner ersten Tochter nur die 12 Monate in denen du Elterngeld bezogen hast.
Die Monate, in denen du nun ein BV hast gehen mit deinem normalen Gehalt in die Berechnung ein. Alles zwischen BV und Elterngeldbezug mit 0€. Wenn die dann noch Monate fehlen werden die von vor deiner ersten elternzeit genommen.

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Also in den letzten 12 Monaten habe ich dann nur das Gehalt vom 21.5.-17.7. bekommen, davor ja nix. Das wird dann mit einberechnet.richtig? Aber davor habe ich nix bekommen, dann müsste ich ja trotzdem nur den Mindestbetrag bekommen oder? Das ist ja wirklich eine Wissenschaft für sich