In Elternzeit wieder schwanger. Wann und wie AG informieren? Was ist zu beachten

Hallo ihr Lieben,
Kurze Info:
Am 04.09.20 habe ich unseren Sohn zur Welt gebracht und habe bis zum 04.09.22 Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger ( 10.SSW) - ET wäre 02.02.22 also noch in Elternzeit meines Sohnes. Wie und wann informiere ich meinen Arbeitgeber darüber? Bei Kind 2 würde ich ebenfalls wieder 2 Jahre Elternzeit nehmen, beantrage ich diese wieder nur ca. 7 Wochen( ich meine es waren 7 oder? 😅) vor ET? Muss ich dann die Elternzeit von Kind 1 kündigen? PUH 🤷‍♀️ Fragen über Fragen, aber vielleicht kann mir ja jemand helfen und mir ein paar hilfreiche Tipps zukommen lassen.
Danke

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Es steht dir frei die Elternzeit von Kind 1 zum Beginn des neuen Mutterschutzes zu beenden.
Dann hast du wieder Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bei deinem Arbeitgeber. Wenn du die Elternzeit von Kind 1 nicht beendest hast du den Anspruch nicht und bekommst nur das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse.

Die restliche Elternzeit von Kind 1 kannst du danach wieder nehmen die verfällt nicht oder nimmst Elternzeit für Kind 2. Die neue Elternzeit meldest du wieder 7 Wochen vor Beginn (Ende des Mutterschutzes) an. Dabei solltest du darauf achten das du in die Anmeldung reinschreibst für welches Kind du für welchen Zeitraum Elternzeit nehmen möchtest. Da du bis zu 24 Monate je Kind bis zum 8. Geburtstag nehmen kannst empfiehlt es sich für das zweite Kind auch die Elternzeit für das zweite anzumelden damit bist du flexibel ggf später noch Elternzeit für beide Kinder nehmen zu können.

Wenn du EG-Plus genommen hast und dein Elterngeldbezug bis in den Mutterschutzzeitraum reichen sollte kannst du den Elterngeldbezug ändern da ansonsten das neue Mutterschaftsgeld angerechnet werden würde.

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Ich danke dir für deine Antwort. Ja finanziell gesehen, macht es natürlich Sinn die Elternzeit für Kind 1 frühzeitig zu beenden. Ich wüsste nur nicht wie ich dieses formulieren sollte 🤔. Und nach der Geburt von Kind 2 würde ich eben wieder 2 Jahre Elternzeit beantragen. Das halbe Jahr von Kind 1 ist vorerst nicht geplant noch zusätzlich mit hinein zu nehmen. Aber gut zu wissen, dass es vorerst nicht verfällt

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Das machst du formlos mit einer Mitteilung an deinen AG.., das Gesetz sagt in einer angemessenen Frist ... ist also auch nicht genau definiert z.b.
"Der errechnete Entbindungstermin für unser zweites Kind ist der xx.xx.xxxx, der Mutterschutz würde daher am xx.xx.xxxx beginnen (die ärztliche Bescheinigung liegt Ihnen bereits vor/lege ich bei).

Ich möchte entsprechend § 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG meine Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beenden um die Schutzfristen des § 3 Absatz 2 und des § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes in Anspruch nehmen.

Bitte lassen Sie mir eine Bestätigung über ihre Kenntnisnahme zukommen."