Unterhaltszahlungen für Kind meines Vaters

Hallo ihr lieben,

Kurz zum Verständnis:
Mein Vater ist am 28.06.2021 in meinem Beisein und in meinen Armen gestorben. 2 Tage vor seinem Tod habe ich erfahren das ich einen kleinen Bruder habe. Soweit so gut.

Eben ruft seine Lebensgefährtin an und erzählt mir, daß wohl noch Unterhaltsforderungen offen sind, die sich auf gut 36.000 EUR belaufen. Da er das Kind nicht sehen durfte und die Frau mit der mein Vater das Kind gezeugt hat, nie einem Vaterschaftstest zugestimmt hat, hat mein Vater es nicht eingesehen Unterhalt zu zahlen.
Jetzt soll es wohl so sein, daß geraten wurde das Erbe Auszuschlagen, da die sonst von mir den Unterhalt haben wollen. Können die das machen? Ich habe mit dem kleinen nicht zu tun und ich kenne ihn auch nicht.

Als ob man nach dem Tod des Vaters nicht schon genug um die Ohren hat. Vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann Rat geben.

Danke schon mal im voraus.
Saskia

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Hi,

vorweg es sind nur meine Gedanken zu deiner Frauge, ich bin kein Jurist oder ähnliches.
Um den Verlust deines Vaters tut es mir sehr leid-mein Beileid.

Ganz ehrlich, geh damit zum Anwalt. Ja, es kostet erstmal Geld diese Beratung, dann bist du schlauer.

Erstmal müsste ja die Vaterschaft ermittelt werden, ob er tatsächlich der biologische Vater ist.
Erzählen kann man viel.
Von daher bevor ich ein Erbe annehmen oder ausschlage informier dich juristisch ,wie es ablaufen würde und ob etwas vom Erbe ausgezahlt werden muss.

Die Dame kommt aber sehr spät?Wie alt ist das Kind bei 36000€ ?
Kann ja nicht frisch geboren sein. Auch wenn dein Vater nie zahlen wollte, da er die Vaterschaft eine anerkannt hat, hat die Mutter aber lange gewartet, um die Gelder einzufordern.

Von daher geh zum Anwalt......

Majonjon

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Hi,

Danke erstmal für deine Antwort und deine Anteilnahme.

Der Anwalt wäre der nächste Schritt, weil ich mir nicht vorstellen kann das ich den ausstehenden Unterhalt zahlen müsste. Wobei das ja auch Schulden sind. UUnd Wenn man das Erbe annimmt, auch für die Schulden aufkommen muss, ist mir bewusst.

Aber ob das auch für den Unterhalt gilt. Kein Plan.

Ich kenne die Dame nicht, aber mindestens einer seiner Brüder hatte wohl auch was mit ihr. Keine Ahnung wie sie run kommt.

Ach ja, der kleine soll wohl 13 oder 14 sein.

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Falls es Schulden sind, werden diese natürlich von der Erbmasse beglichen.

Ist dein Bruder anerkannt, ist er genauso erbberchtigt wie du. Es ist also nicht dein Geld.

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Wieso schuldet er Unterhalt, wenn die Vaterschaft nie anerkannt wurde? 🤨

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Das wäre die nächste Frage. Mein Vater hat es wohl immer abgestritten der Vater zu sein. Aber auch aus dem Grund das sie ihm den Kontakt verwehrt und keinen test machen lassen wollte. Das erzählte mir auch nur seine bisherige Lebensgefährtin. Keine Ahnung was da dran ist, oder ob sie nur die Pferde aufscheuchen will

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Solange die Vaterschaft nicht festgestellt wurde, bestehen keinerlei Rechte und Pflichten da keine Verwandtschaft rein rechtlich vorhanden. Wenn die Vaterschsft festgestellt, kann der Unterhalt rückwirkend gefordert werden solange dein Vater nicht damit rechnen musste, noch als Vater festgestellt zu werden und dein Bruder ist dann genauso erbbechtigt wie du.

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Geh zum Anwalt. Der soll das klären.

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Herzliches Beileid.

Wer hat Dir denn erzählt, dass Du einen Bruder hast? Wenn es tatsächlich nie einen Vaterschaftstest gab, ist das doch gar nicht klar?

Es bleiben ja nur zwei Möglichkeiten: Du hast einen Bruder und es gibt einen Unterhaltstitel, dann müssen die aufgelaufenen Rückstände aus dem Erbe beglichen werden. Ausserdem ist der Bruder genauso erbberechtigt wie Du. Vielleicht kennt die Lebensgefährtin Deines Vaters nicht die ganze Wahrheit - das soll es ja geben.
Oder Dein Vater hat die Vaterschaft nie anerkannt und es gibt tatsächlich keine Vaterschaftsfeststellung, dann gibt es keinen Bruder und auch keine aufgelaufenen Unterhaltsansprüche.

Grüsse
BiDi

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Hey!

Wende dich bitte an deinen Anwalt.

Wenn man ihr Böses will: das Kind ist nicht der Sohn deines Vaters, er hatte mit seiner Vermutung recht. Daher verweigerte sie auch den Test.
Nun hat sie mitbekommen, dass er tot ist und versucht es nochmal, ob jemand anderes auch ohne Test zahlt. Bei deinem Vater hat sie ja auf Granit gebissen.

Ich würde dir auch den Gang zum Anwalt anraten.
Dass 36.000 Euro Unterhalt offen sind, glaube ich nicht. Ich habe auch schon gehört, dass Unterhalt nicht rückwirkend gezahlt wird. Und so lange er nicht als Vater eingetragen ist, muss er nicht zahlen. Die Frau könnte dann im Grunde ja von jedem x-beliebigen Mann Unterhalt fordern🙈 rechtlich hat jeder Mann, den man in der Fußgängerzone trifft, den selben Stand wie dein Vater.

Wenn er als Vater nicht eingetragen ist, ist das Kind auch nicht erbberechtigt.
Geh zum Anwalt. Der soll sie über die Rechtslage informieren: ohne Test keine Anerkennung, ohne Anerkennung kein Erbe. Zum Unterhalt kann er sich dann auch äußern.
Und bis dahin soll sie euch in Frieden lassen.


Mein herzliches Beileid!

Liebe Grüße
Schoko

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"In der Regel können Sie Unterhalt nicht rückwirkend einklagen. Haben Sie den Unterhaltspflichtigen jedoch mit einem Anwalt auf seine Zahlungspflicht hingewiesen oder Klage eingereicht, muss er ab diesem Monat Unterhalt bezahlen."

Habe ich über Google gefunden.
Hatte sie den Unterhalt über einen Anwalt gefordert?
Ist aber die Frage, ob für solche Forderungen eine Anerkennung Voraussetzung ist..
Das kann dir ein Anwalt erklären.

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wenn das KInd anerkannt ist, hat er Recht auf das halbe Erbe, das ist aber wohl nicht so. Schalte einen Anwalt ein. Die Frau kann nur eine titulierte Forderung geltend machen