Beschäftigungsverbot, nebenbei Selbsständig. Wie verhalten?

Thumbnail

Hallöchen
Mal eine Frage.

Ich bin Hauptberuflich MFA und habe vor 1 Woche mein BV bekommen. Dies hat mir der Betriebsmediziner ausgestellt.

Nun habe ich seit letztem Jahr einen Kleingewerbe (Kleiner Onlineshop für Taschen) den ich von zuhause aus betreibe.

Gilt mein BV auch dafür oder kann ich den ohne Probleme weiterführen?

Liebe Grüße
Michelle

1

Ich würde sagen es kommt auf den Grund drauf an, ob es wegen deiner Tätigkeit als MFA ausgestellt wurde oder ob es dir oder dem Baby nicht gut geht

2

Ein Grund wurde mir nicht direkt genannt.
Ich hatte mit meinem Chef vor 2 Wochen über die Gefährdungsbeurteilung gesprochen und da hat er psychisch Belastung angekreuzt und da ich leider anfällig für Depressionen bin haben wir zusammen beschlossen das ein BV jetzt eine gute Lösung Ware und hat mich daraufhin zum Betriebsmediziner geschickt der mir das ausstellte.

3

Hmmm das weiß ich auch nicht genau, aber die psychische Belastung kannst du natürlich auch in deinem zweiten Job haben. Deshalb würde ich das eher auch auf Glatteis legen.liebe Grüße

weitere Kommentare laden
6

Das würde ich sicherheitshalber mit dem Chef bzw. dem Betriebsarzt besprechen. Es ist durchaus möglich, dass man ein BV für Teilbereiche bekommt und verschiedenes nicht mehr ausführen darf oder eben z.B. Schreibtisch-Aufgaben übernehmen muss, statt aktiv stehend / laufend zu arbeiten. Andererseits gibt es BV-Gründe, die jegliche Tätigkeiten ausschließen...
Ich würde das also offen kommunizieren. Dein Kleingewerbe ist ja sicher offiziell?!
Ich geh mal davon aus, dass du nicht auf das Geld angewiesen bist und keinen Termindruck hast - dann würde ja auch keine psychische Belastung entstehen.

7

Ja genau, es ist alles ganz offiziell angemeldet und mein Chef weiß darüber auch Bescheid. Habe den seit letztem Jahr.

Ich werde gleich mal anrufen und da nachfragen.

9

Du kannst ja mal berichten. Das fände ich interessant.
Ich könnte mir schon vorstellen, dass du dein Kleingewerbe weiterführen darfst (Onlinehandel ist hier sicher einfacher, als vor Ort in Geschäften / auf Märkten zu verkaufen).
Der Betriebsarzt hat ja theoretisch nur entschieden, dass du die Tätigkeiten deines Hauptjobs nicht ausführen darfst. Haushalt, Sport u.ä. kann er ja auch nicht verbieten. Es wäre etwas anderes, wenn das BV vom FA kommt aus medizinischen Gründen...

weitere Kommentare laden
11

Da das BV von deinem AG kommt und ein BV so oder so nicht zum Tragen kommt bei Selbstständigkeit kannst du diese problemlos weiter ausführen.

13

Ach echt? Das wusste ich gar nicht. Danke 🤩

14

Der Betriebsarzt bezieht sich auf die Tätigkeiten beim Arzt. Deinem Arbeitgeber bei dem du angestellt bist.

Selbstständige unterliegen diesem Schutz nicht! Da brauchst zauch keine Gefährdungsbeurteilung o ä.
Da darfst du auch 24 Stunden am Stück arbeiten, sonntags nachts etc etc
Völlig egal.
Du bist für dich allein verantwortlich.

17

Frag nach. Gerade mit Hang zu Depressionen kann ich mir nicht vorstellen, dass es so förderlich ist, plötzlich GAR KEINE Aufgabe mehr zu haben.