Noch kein BV trotz extremen Bluthochdruck

Hallo ihr Lieben,

Ich bin neu hier und brauche dringend euren Rat.
Ich bin 32 Jahre alt und bin nun in der 23. SSW. In der 12. SSW wurde bei mir gravierender Bluthochdruck festgestellt, der sogar im Krankenhaus behandelt werden musste. Seitdem nehme ich mehrfach täglich Presinol 500mg und ASS100. Durch die Tabletten fühle ich mich schlapp, dauermüde und kann mich null konzentrieren. Mein Job ist sehr sehr stressig und es fehlen 2 Leute im Team und ohne Überstunden ist meine Arbeit im Büro gar nicht zu bewältigen. Leider nimmt keiner Rücksicht auf meine Schwangerschaft und der mentale Druck ist enorm. Kurz nach dem Krankenhaus Aufenthalt hab ich versucht wieder zu arbeiten, was aber nur dazu geführt hat, dass trotz Tabletten meine Bkutdruckwerte an die Decke gehen. Zum Teil 180 zu 110 und das nur wenn ich arbeite, weil da mein Stresspegel extrem hoch ist. Ich bin jetzt schon 8 Wochen krank geschrieben und es ist keine Besserung in Sicht. Meine Hebamme und andere Freundinnen aus dem medizinischen Bereich haben mir gesagt, ich brauche ein Beschäftigungsverbot. Bislang hat mich meine Frauenärztin "nur" krank geschrieben, aber für mich ist das keine dauerhafte Lösung...

Habt ihr ein Beschäftigungsverbot bekommen?
Wie und wann habt ihr es bekommen?

Ich freue mich auf eure Antworten.

Alles Liebe
Sandra

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Du bist nicht arbeitsfähig, also bleibt nur Krankschreibung. Alles richtig, denn fürs BV musst du arbeitsfähig sein.

Aber:

Du bist an deiner Situation im Job auch selbst Schuld:

Warum machst du Überstunden?? Du darfst diese ja garnicht mehr machen.

Warum machst du nicht einfach zusätzliche Pausen, die stehen die zu!

Du solltest deinen Chef an das y AG Mutterschutzgesetz und seine Pflichten erinnern!

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Jein, wenn der Bluthochdruck Durchbrüche Arbeit ausgelöst wird und sonst nicht besteht oder mit Tabletten im Griff ist, ist das schon ein Grund für ein Bv.

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Bluthochdruck ist eine Krankheit,
ein BV gibt es nur, wenn du den Job nicht machen darfst, oder für das Kind einen Gefährdung besteht zum Beispiel durch schweres Heben oder Chemie oder Krankheiten, wenn du einen Bürojob hast gibt es kein BV
da gibt es ganz klare gesetzliche Regelungen, das Probelm bei ein Krankschreibung ist, dass du weniger Elterngeld erhalten wirst, weil du weniger verdient hast und ab der 6 Woche ein Rentenloch entsteht

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Wenn der Bluthochdruck aufgrund der Ss besteht, dann bekommt sie nicht weniger EG!

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Wenn der Bluthochdruck nur durch die Arbeit ausgelöst wird, ist es durchaus ein Grund für ein Bv und nicht unbedingt als Krankschreibung einzustufen.

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Gesetzestext
2. Ein betriebliches Beschäftigungsverbot

… hängt von der Arbeit ab, die du im Normalfall in deinem Job verrichten musst. Klar ist: Bist du schwanger, so gilt ab jetzt ein besonderer Schutz für dich und dein Ungeborenes. Im Mutterschutzgesetz sind verschiedene Gefahren festgehalten, denen du dann am Arbeitsplatz nicht mehr ausgesetzt werden darfst. Darunter fallen beispielsweise:

besondere körperliche Anstrengungen (wie schweres Heben, ständiges Stehen, erhebliches Bücken oder Strecken)
der Kontakt mit Gefahren- oder Giftstoffen
eine Beschäftigung in besonders belastenden Arbeitssituationen (zum Beispiel in Räumen mit Überdruck o.ä.)

Bevor dir dein Arbeitgeber jedoch ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausstellt, wird er erst versuchen, deinen Arbeitsplatz passend umzugestalten, sodass keine unverantwortbare Gefährdung mehr für dich und dein Baby besteht. Das ist auch sein gutes Recht. Alternativ kann es auch sein, dass dir die Versetzung in eine andere Abteilung nahegelegt wird, um dich und dein Ungeborenes ausreichend zu schützen.
Wer beurteilt die Situation?

Doch wer entscheidet letztendlich darüber, was tatsächlich eine unzumutbare Gefährdung darstellt? Im Streitfall wird es auch hier ein Mediziner wie beispielsweise der Betriebsarzt sein, der darüber zu urteilen hat.

Bei einem Beschäftigungsverbot hast du Anspruch auf Mutterschutzlohn laut § 18 MuSchG. Dieser errechnet sich aus dem durchschnittlichen Lohn, den du von deinem Arbeitgeber in den letzten drei Monaten vor Ausspruch des Beschäftigungsverbots erhalten hast. Dein Arbeitgeber bekommt diese Ausgaben von deiner Krankenkasse rückerstattet.

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Du musst nicht überall Gesetztestexte reinkopiereb, die kann jeder selbst nachlesen im Netz.

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Ich hatte auch einen Bürojob und habe sobald meine FA festgestellt hat, dass ich dauerhaft im Büro Hochdruck habe ein BV bekommen. War gar kein Problem, schliesslich gefährdet der Hochdruck das Baby stark.180 zu 110 geht gar nicht. Sprich mit Deiner Ärztin. LG Juva

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Oder du redest mit deinem Chef. Der könnte die doch auch ein bv ausstellen

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Nur wenn die Arbeitsbedingungen grundsätzlich nicht passen…

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Wurde mit dir eine Gefährdungsbeurteilung durch geführt?
Überstunden darfst du ja sowieso nicht mehr machen.
Und extra Pausen stehen dir zu.
Hast du mal mit deinem AG gesprochen über deine Situation ??
Lg