Elterngeld als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

Hallo ihr Lieben!

Mein Mann ist geschäftsführender Gesellschafter (100%) einer GmbH und trotz googeln kriege ich nicht raus, wie man die Bezugsgröße für das Elterngeld berechnet. Gilt hier regulär das Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate wie bei Angestellten (GF Gehalt) oder wie bei Selbstständigen auf Basis des Gewinns der GmbH im letzten Wirtschaftsjahr vor der Geburt?

Hat da jemand von euch Erfahrung? Vielen Dank!

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Hallo Ihr lieben!
Die Unterhaltung finde ich spannend, da ich mich vor Kurzem selbst dieser Frage stellen musste.
Ich bekomme im Nov/Dez mein drittes Kind und bin, anders wie bei meinen ersten beiden Kindern, jetzt auch 100% Gesellschafterin meiner GmbH. Habe dementsprechend auch ein Gewerbe angemeldet für die GmbH. Natürlich bin ich selbstständig, aber der Unterschied bei einer GmbH macht es. In der GmbH bin ich , zwar sozialversicherungsfrei, aber ich bin angestellt. Das bedeutet ich bekomme ein Lohn ausgezahlt, erhalte eine Lohnabrechnung genau so wie meine Mitarbeiter und die Lohnsteuer wird über die GmbH abgeführt. Anders wie bei jemanden der ein Einzelunternehmen hat, der versteuert seine Einnahmen ja erst mit seiner privaten Steuererklärung.

In meiner privaten Steuererklärung werden meine Einkünfte deklariert als Einnahmen aus "nicht selbstständiger Tätigkeit". Und das ist der springende Punkt. Aufgrund dessen werden die letzten 12 Monate ganz normal wie bei einem ganz normalen Arbeitnehmer in die Berechnung mit einbezogen und da gilt der normale Prozentsatz wie bei jedem anderen auch.

Bei Leuten mit einem Einzelgewerbe ist der Prozentsatz der selbe, aber der Bemessungszeitraum ist ein anderer. Denn da werden nicht die letzten 12 Monate genommen, sondern das komplette Jahr vor der Geburt des Kindes. Ist das Kind also 21 geboren ist das Jahr 20 ausschlaggebend. Und da wird die EÜR oder sonst was zur Berechnung herangezogen.

Bei einem Gesellschafter einer GmbH zählt halt nur das wirklich schon bereits versteuerte Einkommen oder Gewinnausschüttungen. Das Vermögen in der GmbH bleibt dabei komplett außenvor weil dies nicht dem Gesellschafter zuzuordnen ist.

Einen Ersatz stelle ich mir auch nicht ein, das ist aber auch nicht zwingen erforderlich, denn man kann auch Ehrenamtlich als Gesellschafter tätig sein und ein paar Stunden in der Woche arbeiten oder mal nach dem Rechten sehen.

Jetzt hab ich mich um Kopf und Kragen geredet, aber ich hoffe das es jemanden weitergeholfen hat, denn ich selbst hatte auch dieses Problem das ich nicht wusste wie ich gewertet werde bei der Elterngeldstelle. Würde ich nämlich als Selbstständige gewertet werden, wäre mein Bemessungszeitraum auch 2020 und da war ich auch ohne Gehalt als Gesellschafterin tätig, bedeutet ich wäre dann mit dem minimum von 300€ monatlich abgespeist worden, und das hätte ich nicht so berauschend gefunden.

Wie gesagt, am Ende zählt das, was auch auf dem Steuerbescheid steht und das ist ganz eindeutig :-)

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Vielen Dank für deine klarstellende Antwort! Das hilft uns wirklich sehr

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Ich gehe Mal davon aus, dass das Nettogehalt eines geschäftsführenden Gesellschafters höher ist als knapp 2800€ im Durchschnitt der letzten 12 Monate. Damit hat er dann das maximale Basis Elterngeld von 1800€. Er bekommt doch monatlich auch eine Gehaltsabrechnung, oder? Wenn sich daraus schon der Höchstbetrag ergibt, werden wohl keine weiteren Nachweise nötig sein da es keine Auswirkungen auf die Höhe des EG hat.

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Ja er bekommt eine normale Gehaltsabrechnung. Da er sein Gehalt aktuell eher etwas niedriger ansetzt, ist er laut der 12 Monatsberechnung etwas unter den 1800 Euro bzw. Würde für ihn nur Elterngeld Plus in Frage kommen, da man sonst schwer glaubhaft machen kann, dass man wirklich nicht arbeitet

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Wie lange ist denn noch Zeit bis zur Elternzeit? Wenn er nur "etwas" unter dem Durchschnitt für den maximalen EG Satz liegt, kann er doch die Auszahlung für die letzten Monate ein bisschen erhöhen damit es im Durchschnitt passt

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mehr als 1800 gibt es nie, wie kann er da in Elternzeit? wenn er der Chef ist?

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Ich verstehe deine Frage nicht ganz. Man kann auch als Geschäftsführer in Elternzeit gehen bzw. Sollte man Elterngeld Plus wählen, damit er ja noch weiter etwas E-Mails und so weiter beantworten kann. Bei uns verdiene ich viel mehr und die 900 bzw. 1800 Euro max (abzüglich des Gehalts in Elternzeit) bei meinem Mann reichen völlig aus

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Er wird ja sicher eine Vertretung haben ;-)
Er könnte sich ja auch zwei Beine brechen und im Krankenhaus liegen.

Auch Chefs dürfen in Elternzeit.
🤣

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Ist er selbstständig oder angestellt?

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Er ist als Geschäftsführer seiner eigenen GmbH angestellt

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Meiner Erachtens hat er gar keinen Anspruch auf Elternzeit, da er kein klassischer Arbeitnehmer ist.
Wenn es keinen zweiten Geschäftsführer gibt, wäre die GmbH in der Zeit der Elternzeit ohne Vertreter - das geht so nicht. Er darf während dem Elterngeldbezug ja nicht arbeiten. Da würd ich mich mal zu beraten lassen.

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Man darf bis zu 30 Stunden/Woche (mit entsprechenden Abzügen) arbeiten. Da bietet sich vor allem Elterngeld Plus an. Übrigens bekommen auch Selbständige Elterngeld und nicht nur Angestellte. Die Bezugsgröße des Elterngeldes ist allerdings eine andere. Hierbei bin ich mir nicht sicher, ob der Geschäftsführer als Angestellter oder ob man als Gesellschafter als Selbständiger zählt

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Wo lässt man sich denn am besten dazu beraten?

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Hallo,
Ich bin Gesellschafter-Geschäftsführer in der Firma (GmbH) meines Vaters und erhalte ein ganz normales Gehalt sowie auch Ausschüttungen (zum Ende des Geschäftsjahres). Beides ist in die Berechnung meines Elterngeldes eingeflossen, ich musste meine private Steuererklärung aus dem Vorjahr beim Antrag mit einreichen, darauf sind Bonuszahlungen oder Gewinnausschüttungen ja ersichtlich.
Zudem wollte die Elterngeldstelle bei uns einen Nachweis der Firma, dass ich in Elternzeit bin, die hat unsere Perso ausgestellt und das wars 💁‍♀️
Natürlich hab ich in den 12 Monaten Kontakt zur Firma gehalten und auch die ein oder andere Stunde E-Mails geschrieben und telefoniert etc.- ich wurde allerdings nicht dafür bezahlt! Es gibt ja auch Angestellte die gerade am Anfang in Mutterschutz und Elternzeit vielleicht nochmal ihre E-Mails checken oder dem Nachfolger nochmal unter die Arme greifen, das interessiert die Elterngeldstellen ja auch nicht.

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Vielen Dank für deine Antwort, das klingt für mich so sehr schlüssig. Eine Detailfrage dazu: Bist du herrschender Gesellschafter (Mehrheit) oder nicht? Im Internet hab ich gelesen, dass herrschender Gesellschafter irgendwie anders gewertet wird, aber ich glaub Mal nicht, dass die Elterngeldstelle das prüfen/berücksichtigen würde

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Dein Mann ist im sozialversicherungsrechtlichen Sinne Unternehmer und kein Arbeitnehmer! Daher kann er keine ElternZEIT nehmen!

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Als Gesellschafter-GF ist dein Mann selbständig im klassischen Sinn, daher dürfte für das EG die Regelungen zur Selbstständigkeit gelten.

Selbständig sind nicht nur kleine Solo-Selbständige, sondern jeder Firmeninhaber. Dein Mann ist Firmeninhaber, auch wenn er zusätzlich als GF (selbstverständlich) einen GF-Anstellungsvertrag hat.

Für die Beratung zuständig ist ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, am besten einer, der Firmen vertritt. Oftmals arbeiten auch die Steuerberater mit Anwälten zusammen. Von daher gucke mal, ob dies beim Steuerberater deines Mannes der Fall ist.