Erst einen Monat nach Mutterschutz in Elternzeit gehen?

Hallo Zusammen,

Ich bin schwanger und bin gerade am Überlegen wie ich die Elternzeit legen möchte. Der ET ist Ende Februar, der Mutterschutz geht bis Ende April. Für die Zeit bis Ende April habe ich ja noch Urlaubsanspruch. Zusätzlich habe ich noch fast 130h Überstunden. Jetzt ist mir gerade die Idee gekommen, nach dem Mutterschutz noch einen Monat "reguläres" Arbeitsverhältnis dranzuhängen, allerdings nicht zu arbeiten sondern Resturlaub und Überstunden zu nehmen. Vorteil wäre halt noch einen Monat länger deutlich höheres Gehalt und zwei betriebliche Sonderzahlungen wären auch höher weil ein weiterer Monat eingerechnet ist. Wisst ihr ob das überhaupt geht?

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Moin,
prinzipiell ist das natürlich möglich, warum auch nicht 🙂Mir fällt auf jeden Fall kein Grund ein der dagegen spricht.
Das einzige was du evtl. bedenken solltest ist, wie verlässlich deine Firma bei Urlaub ist. Ich meine rein arbeitsrechtlich kann Urlaub der genehmigt ist aus dringenden betrieblichen Gründen zurückgenommen werden. Auch braucht man bei vielen Firmen zum 'abfeiern' so vieler Überstunden eine Genehmigung. Aber wen das alles kein Problem ist, kannst du das machen.

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Bedenke aber, dass, wenn du bspw 2 Jahre EZ machen möchtest diese dennoch am Tag vor dem 2. Geburtstags des Kindes endet.

"Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 3 Absatz 2 und 3 des Mutterschutzgesetzes und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 2 angerechnet."
Siehe Paragraph 16 BEEG. Wie sich das mit Überstunden abfeiern verhält, weiß ich nicht - wäre spannend.

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Was mir noch einfällt, die 130 Stunden haben ja einen Geldwert, evtl. Könntest du dir die auch einfach auszahlen lassen und dein Elterngeld damit aufstocken, oder? Weiß jetzt nicht, wie die Auswirkungen da steuerlich sind, ist mir nur gerade eingefallen

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Überstunden werden i.d.R. als Einmalzahlung ausgezahlt, stellen so gesehen keinen regelmäßigen Gehaltsbestandteil dar und werden nicht mit in die Berechnung gezogen. Elterngeld erhöhen ist dadurch nicht wirklich drin.

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Ich bin mir nicht ganz sicher, würde da aber befürchten, dass man so Elterngeld einbüßt. Basis-EG bekommt man nur die ersten 12+2 Lebensmonate des Kindes. Versuch Mal, ob deine Version vom online Elterngeldplaner akzeptiert wird.
Die Regel ist es eher, Überstunden und Resturlaub ans Ende der EZ zu hängen und es z.b. für die Eingewöhnung zu nehmen.

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Ich ergänze hier noch was: Kommt das Kind ein paar Tage früher, rutscht man mit dem Mutterschutz schnell in den dritten Lebensmonat. Dadurch sind drei Basis-Elterngeldmonate schon mal weg.

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Vorsicht beim Elterngeld. Wie schon jemand schrieb, gibt es Basiselterngeld nur für 12+2 Lebensmonate ab Geburt.