Krank während des BV

Hallo,

ich bin Erzieherin und wurde coronabedingt nach Bekanntgabe meiner Schwangerschaft ins Beschäftigungsverbot geschickt. Es hat sich herausgestellt, dass ich Zwillinge erwarte. Leider sind Komplikationen aufgetreten, sodass eine Operation und ein stationärer Aufenthalt (3 Nächte) erforderlich waren. Bin ich verpflichtet dies meinem AG mitzuteilen bzw. muss ich mich krankschreiben lassen?
Das BV habe ich zwar wegen der Corona-Ansteckungsgefahr bekommen, jedoch ist aus meiner ohnehin Risikoschwangerschaft (Zwillinge) nun erst recht eine Risiko-Risiko-Schwangerschaft geworden, was ansich auch schon für ein (individuelles) BV sprechen würde.
Ich habe mich belesen, so gut es ging.. zum teil habe ich gelesen BV steht über einer AU, dann habe ich aber auch wieder das Gegenteil gelesen.. !?
Nur im Grunde spricht meine "Krankheit" ja für ein BV an sich.. und ist nicht "nur eine Grippe".. bzw. ist sie ja schwangerschaftsbedingt...
Sollte AU das BV unterbrechen, hätte ich Angst, dann irgendwann nur noch Krankengeld zu bekommen.. =/ bisher hat mich keinen Arzt gefragt, ob ich eine Krankschreibung brauche..

... meine Kollegen fragen mich, wie es mir denn so geht und ich frage mich ob ich mit der Wahrheit rausrücken soll oder lieber zurückhaltend sein sollte.. wobei ich das ziemlich doof finde, ich würde eigentlich gerne offen mit meinen Kollegen darüber sprechen können.. will mich natürlich aber auch nicht selber in die S****** reiten #zitter

Was meint ihr? Hat jemand Erfahrung? Vielen Dank schonmal für eure Kommentare!

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Wenn du ein BV hast, hast du ein BV. Ich war jetzt auch schon im Krankenhaus, wüsste keinen Grund, warum ich das meinem AG mitteilen sollte.
Mit einer Aufhebung des BV (ich weiß garnicht, ob das geht) und einer Abgabe einer AU hast du doch keinerlei Vorteile. Solange du kein zeitlich begrenztes BV hast, würde ich mich einfach nur um mich und eine bestmögliche Schwangerschaft kümmern. Dass du Zwillinge erwartest, kann du ja gerne mitteilen, falls die es noch nicht wissen.

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Wenn deine Kollegen dich fragen, wie es dir geht, dann kannst du ruhig die Wahrheit sagen.
Ich denke, dass es vielen Frauen im BV mal nicht so gut geht, aber dir würde auch kein Arzt eine AU ausstellen wenn ein BV besteht.

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Danke für deinen Kommentar! Naja, freiwillig will ich ja auch nicht das Beschäftigungsverbot mit einer AU unterbrechen, das war nur so der Gedanke.. bin ich nicht womöglich dazu verpflichtet? Wenn ich nun meiner Kollegin erzähle wie es in der Schwangerschaft steht und das zur Verwaltung durchdringen würde, weiß ich nicht ob die womöglich eine AU verlangen würden!? Sicherlich, meinem Arbeitgeber kann es eigentlich egal sein im Moment bekommen sie das Geld ja von der Krankenkasse zurück. Es wäre also eher die Krankenkasse die nach sechs Wochen dann schließlich finanziell einsparen könnte da sie mir ja dann nur noch Krankengeld zahlen müsste.. es ist alles sehr verwirrend, auf dieser Seite klingt das so, als würde die AU das BV unterbrechen...

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/schwangerschaft-beschaeftigungsverbot-oder-arbeitsunfaehigkeit_idesk_PI42323_HI20001.html

Aber ich will das nicht so richtig glauben, und auch in anderen Foren Einträgen habe ich eigentlich gelesen das keiner bisher eine AU bekommen hat. Und auch meine Freundin hat mir gestern erzählt, sie ist schwanger und hat Beschäftigungsverbot wegen Corona wie ich, wurde von ihrer Frauenärztin gefragt ob sie eine AU braucht, weil sie Frühwehen hat, meinte aber dann, als meine Freundin sagte sie hat ein BV, dann sei das ja nicht nötig... also dann bin ich mal weiter guter Hoffnung, wobei mein Bauchgefühl mir trotzdem sagt das rein rechtlich gesehen die AU Vorrang hätte... denn in meinem Fall, setzt mein BV ja voraus, dass ich arbeitsfähig bin... Das BV habe ich ja nur, wegen der Corona Lage..

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Mittlerweilen habe ich nun doch auch eine Antwort von einer Anwältin in einem anderen Forum bekommen und sie bestätigt das... 🙄

https://www.rund-ums-baby.de/recht/Krank-waehrend-des-BV-muss-ich-AG-informieren_227176.htm

.... dann bleibe ich erstmal ein bisschen zurückhaltend mit meinen Informationen..
Nichtsdestotrotz finde ich es totaler Quatsch, denn meine Schwangerschaftskomplikationen sprechen allein schon für ein individuelles Beschäftigungsverbot

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Also mal ehrlich, aber das was die Anwältin da schreibt habe ich in den letzten 11 Jahren in der Gyn NOCH NIE gehört. Wenn du im BV bist bist du im BV, da ist es egal, ob du dir das Bein brichst oder sonstwas. Das Geld für die ersten sechs Wochen AU holt sich der AG im besten Fall auch von der KK zurück (U1), das vom BV kommt von der U2.

Natürlich steht die AU über dem BV, aber damit ist gemeint, dass man arbeitsunfähig nicht ins BV kannst, also das was die Anwältin da schreibt bezieht sich m. M. n. auf die Grundsatzfrage AU oder BV.

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Danke für deinen Kommentar 🙂 ich kann es mir auch nur schwer vorstellen.. naja, aber sicherheitshalber verhalte ich mich erstmal etwas bedeckt.. aber in einer Weile werde ich meiner Kollegin dann doch davon erzählen.. es ist schlimm genug was passiert ist, und es fühlt sich falsch an das zu verheimlichen.. da ich jetzt erstmal wieder in meine Heimatstadt zurück bei meinen Eltern bin, damit ich nicht den ganzen Tag alleine bin.. musste ich nun auch meine FA wieder wechseln zu ihr gehe ich am Montag. Fragen werde ich sie nicht danach, aber ich bin gespannt ob sie evtl. etwas zu dem Thema sagt.