Elterngeld und Elternzeit beim Partner

Hallo ihr lieben,

unsere Maus kommt voraussichtlich am 20. Oktober 2021 zur Welt. Ich gehe nach dem Mutterschutz direkt in Elternzeit von 20.12.2021 bis 19.10.2022, sprich das gesamte erste Lebensjahr. Mein Mann hat Elternzeit von 20.1.-19.2.2022 und 20.7.-19.8.2022 beantragt beim AG und auch genehmigt bekommen. So weit so gut. Jetzt überlegt er allerdings zum 1.6. den Job zu wechseln, sprich er müsste die Elternzeit auch nochmals beim neuen AG beantragen. Darf dieser die elternzeit dann ablehnen?
Zudem haben wir neben meinem Elterngeld für den oben genannten Zeitraum auch für meinen Partner Elterngeld beantragt für die beiden Monate. Es heißt, dass jeder Elternteil mindestens 2 Monate nehmen muss, dies ist bei meinem Mann doch gegeben, oder? Er hat ja zwei Monate unterm Strich genommen, auch wenn sie im Jahr verteilt sind. Oder müssen die Monate am Stück genommen werden, damit er Anspruch auf Elterngeld hat? Und die Elterngeld-Monate orientieren sich immer an dem Geburtsdatum des Kindes oder?

Alles liebe und danke für eure Hilfe!
Fee

1

Ja, dein Mann macht so die mindestens geforderten 2 Monate und bekommt Elterngeld.

Dein Mann will zum 1.6.2022 wechseln?! Also zwischen dem 1. und dem 2. Elternzeitmonat? Das Problem scheint mir da, dass die Frist zur Anmeldung der Elternzeit ja 7 Wochen sind. 7 Wochen arbeitet dein Mann dann aber noch gar nicht in der neuen Firma, wenn der 2. Elternzeitmonat anfängt. Daher gibt es da aus meiner Sicht nur die Lösung das Thema ganz offen anzusprechen und beim neuen AG schon während der Vertragsverhandlung zu fixieren.

Ansonsten könnte dein Mann
- entweder den 2. EZ Monat früher und noch beim alten AG nehmen
- oder den 2. EZ Monat wie geplant nehmen und beim neuen AG erst zum 1.9. beginnen

Dein Mann nimmt ja 2 Monate während deiner EZ und nicht hinten dran. Was genau ist also so wichtig, dass es genau diese beiden Monate sind?!

2

Noch ein Tipp zu deiner Elternzeit: willst du dann nach den ersten Jahr direkt wieder in Vollzeit einsteigen? Denn solltest du ohnehin erstmal nur TZ arbeiten wollen mit max. 30 Std/Woche kann ich nur raten 2 Jahre EZ zu nehmen und dann im zweiten EZ-Jahr Teilzeit in Elternzeit wieder einzusteigen.

3

Was machst du zwischen dem 15.12. und 20.12.? Dein Mutterschutz geht 8 Wochen!

5

Guter Punkt! 👍🏻

4

Die genauen Daten weist du doch erst wenn dein Kind da ist.
Den Mutterschutz brauchst du übrigens nicht extra rausrechnen, weil der sowieso immer angerechnet wird. Bedeutend einfacher wird die Sache, wenn du „das Erste Lebensjahr meines Kindes“ formulierst. Wie gesagt, das genaue Datum ist eh noch offen. Den Antrag auf Elterngeld kannst du jetzt eh noch nicht stellen. Und deine Elternzeit genügt es NACH der Geburt zu beantragen.

Einen neuen Job mit Elternzeit zu beginnen, hinterlässt übrigens nicht den besten Eindruck. Das würde ich persönlich vermeiden.