Kündigung ohne ALG1-Sperre bei körperlichen Beschwerden

Hallo zusammen,

Montag rufen wir beim Arbeitsamt an wegen eines Beratungstermin, aber vorab könnt ihr mir vielleicht Tipps geben.
Mein Mann arbeitet seit 20 Jahren als Handwerker, derzeit verstärkt im Bereich Bodenleger. Er hat seit 8 Jahren verstärkt körperliche Probleme. Insgesamt fünf Meniskusschäden, die letzten beiden brauchten fast ein halbes Jahr zum Abheilen, Bauchdeckenbruch mit OP, immer wider eingeklemmt Nerven mit HI-Symptomen und dazu Kleinkram, wie man es im Handwerk kennt. Er hat sich nun festgestellt, dass er körperlich nicht mehr kann. Auch seine Psyche leidet, aber das ist sekundär. Er möchte eine neue Ausbildung machen, soweit so gut. Er bewirbt sich, allerdings sind die meisten Stellen für nächstes Jahr ausgeschrieben. Finanziell ist das alles machbar mit einer neuen Ausbildung. Allerdings will er jetzt (er ist nnoch m Krankengeld, es bleibt abzuwarten, wie lange noch) direkt raus aus dem Handwerk, um sich nicht noch kaputter zu machen. Hat er Chancen, mit den ständigen Diagnosen kündigen "zu dürfen" ohne Sperre im ALG1 zu erhalten? Oder vielleicht sogar Unterstützung beim Arbeitsamt zu bekommen, um eine Umschulung oder ähnliches zu machen?
Er hat nächste Woche aucz wieder einen Termin beim behandelnden Arzt, ihn wird er auch um Rat bitten.
Vielleicht habt ihr noch Tipps, was er unternehmen kann, ob er Gutachten oder ähnliches braucht... oder auch nur, wo wir weiterführende qualifizierte Informationen finden?!

Grüße!

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Hallo,

die Agentur für Arbeit ist auf jeden Fall der richtige Ansprechpartner. Sie können ein Ärztliches Gutachten erstellen lassen, um zu sehen, wie leistungsfähig dein Mann noch ist. Danach wird entschieden, wie es weitergeht. Dein Mann muss auch nicht kündigen.

Hier ist es ganz gut beschrieben:
https://www.betanet.de/arbeitslosengeld-bei-arbeitsunfaehigkeit.html

Viele Grüße
Knödel

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wie wäre es dann, wenn sich dein Mann irgendwo als Projektleiter bewirbt. Da muss er nicht Bodenlegen

wenn er kündigt bekommt er kein ALG 1 , wenn er den Berug nicht mehr ausführen kann,weil Schäden ist er erst mal krank, nach 1, 5 Jahren wird er ausgesteuert, in so einem Fall würde die Rentenversicherung die Umschulung zahlen und nicht das Arbeitsamt,
er muss sich mit denen in Verbindung setzne, braucht ein GUtachten vom Amtsarzt.
Der Weg ist Atteste vom behandelnden Arzt, Termin in der Krankenkasse, Antrag auf amtsärztliches Gutachten, Antrag auf Weiterbildung.

Das Arbeitsamt hat damit nichts zu tun:

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Ich würde mit der Kündigung warten. Denn solange keine Berufsunfähigkeit festgestellt wurde, wird das Arbeitsamt Deinen Mann natürlich versuchen, ihn in seinen erlernten Beruf zu vermitteln. Und Umschulungen wegen Berufsunfähigkeit werden i.d.R. von der Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft finanziert.

Also ist der erste Schritt, dass eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird und das macht ein Arzt. Also ist der der erste Ansprechpartner.

Grüsse
BiDi

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Dein Mann soll weiter im Krankenstand bleiben, solange sich seine Gesundheit nicht wundersam bessert. Ist das krankengeld erschöpft wird er ausgesteuert und muss zur Arbeitsagentur. Die werden ein gesundheitliches Gutachten erstellen um seine Vermittlungsfähigkeit zu erfahren.

Wenn er schon länger im Berufsleben ist, dann ist sein der kostenträger für alle beruflichen rehamassnahmen die deutsche Rentenversicherung.

Wenn er sich beruflich verändern will sollte er Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Antrag G100 und folgende) beantragen. Das wird auch die arbeitsagentur von ihm einfordern. Der Antrag dauert eine Weile. Daher sollte er das jetzt schon machen. Dafür muss er schon grob wissen, was er sich wünscht, bspw eine Umschulung, Qualifizierung zum xyz. Denn dafür gibt es in dem Antrag ein "Wunschfeld".

Alles Gute für euch!

Muriel