Zeitabschnitte: Elternzeit und Elternteilzeit

Hallo in die Runde,

Wenn ich hier so lese, wie ihr euch auskennt... Ich hab bei meiner Elternzeit einfach alles falsch gemacht und hätte so viele bessere Möglichkeiten. Naja, nicht mehr zu ändern. Aber aktuell hoffe ich auf eure Hilfe!

Ich habe im Anschluss meiner Mutterschutzfrist 11 Monate Elternzeit genommen. Danach war ich normal beschäftigt, um Resturlaub zu nehmen. Nach dem Urlaub bin ich mit Elternteilzeit gestartet für insgesamt 7 Monate. Jetzt werde ich wieder normal arbeiten und möchte ab dem 2. Geburtstag meiner Tochter meine restliche Elternzeit nehmen.

Ist es richtig, dass mir hier noch insgesamt 16 Monate zustehen?

Gern möchte ich zunächst 4 Monate volle Elternzeit nehmen und den Rest wieder in Elternteilzeit. Geht das oder wären Elternzeit zuhause und Elternteilzeit trotz lückenloser Übergang zwei Zeitabschnitte, sodass ich dann bereits 4 Zeitabschnitte statt der erlaubten 3 hätte?

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Das klappt so. Ja du hast noch 16 Monate (2 Monate Mutterschutz + 11 EZ + 7 EZ mit TZ = 20 +16 Rest = 36 Monate).

Zusammenhängende Elternzeiten selbst wenn man dynamisch verlängert zählen als 1 Zeitabschnitt. Ob du TZ in EZ zwischendurch machst ändert nichts am Status de Elternzeit und zählt auch nicht als eigener Zeitabschnitt.

Bestände bei deim AG die Gefahr das er die Elternzeit ablehnen würde? Der AG muss ja nicht ablehnen könnte halt nur bei bestimmten Konstellationen...

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Welche Konstellation gebe es? Ich dachte, nur wenn es nach dem 3. Geburtstag ist, kann er Einwände haben?

Also wir sind ein großer sozialer Träger und unsere Einrichtung hat weit mehr als 15 Angestellte, sodass ich jeden Anspruch auf Elternteilzeit hatte. Gibt das schon nähere Auskunft oder welche Datengrundlage brauchst du?

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Konstellationen wären z.b. EZ nicht für 2 Jahre festgelegt -> Verlängerungen/Änderungen innerhalb der ersten 2 Jahre möglich aber AG kann ablehnen

Anmeldung eines 4. Abschnittes (wobei zusammenhängende Zeiten immer als 1 Abschnitt zählen)

Anmeldung eines 3. Abschnittes der Elternzeit nach dem 3. Lebensjahr -> Arbeitgeber kann mit betrieblichen Gründen ablehnen...

Viel mehr gibt es eigentlich nicht, TZ ist bei mehr als 15 Mitarbeitern schwierig und nur mit dringenden betrieblichen Gründen ablehnbar....

Daher sehe ich bei deinem AG wenig Probleme je nach Beschäftigungsfeld ist es dann ja schwierig betriebliche Gründe zur Ablehnung zu finden, bzw warum sollte der AG ablehnen...

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du hast mit Mutterschutz eingerechnet ab Geburt genau 3 Jahre, die du nehmen kannst, das verlängert sich nicht durch Elternteilzeit. Nach der Eltrnzeit kannst du doch Teilzeit arbeiten, das hat doch mit Elternteilzeit niochts zu tun, vom Staat bekommst du doch eh nichts mehr.

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Warum sollte die TE auf die Vorteile der Elternzeit verzichten?!

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Du weißt doch, weil Aussagen am Thema vorbei und/oder falsch viel cooler sind....

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Ja das Thema ist echt oft kompliziert und man versteht gar nicht mehr wie lange man denn jetzt tatsächlich in Mutterschutz/ Elternteilzeit/ Elternzeit. Und ich bin der Meinung das jedes Unternehmen auch noch Freiheiten und Interpretation Spielraum hat. Ich erinnere mich noch daran, dass ich mir auch total unsicher war. Frage am besten in deinem Unternehmen bei den <a href="https://www.hrblue.com/de/hr-interim-management/">HR Managern</a> nach. Die können dir auf jeden Fall weiterhelfen.

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Da es sich um ein Gesetz handelt gibt es keinen Spielraum und eigene Interpretationen für Unternehmen!

Es ist zudem alles im Gesetz aufgeführt! Da muss man nicht beim AG Nachfragen und sollte es auch nicht!

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Wenn du nur 11 Monate Elternzeit hattest, dann Urlaub, wie kannst du dann nach dem Urlaub in „Elternteilzeit“ gewesen sein? „Elternteilzeit“ heißt ja nichts anderes als Teilzeit IN Elternzeit, also das man arbeitet während man aber offiziell in Elternzeit ist. Oder hast du dann nach dem Urlaub nochmal 7 Monate Elternzeit genommen während du Teilzeit gearbeitet hast.

Insgesamt hast du 36 Monate Elternzeit. Wie viel dir noch zusteht kann ich da jetzt gerade nicht ermitteln. Du musst deine erneute Elternzeit ab dem 2. Geb. halt wieder mit 7 Wochen Vorlauf anmelden.

Insgesamt solltest du das BEEG Paragraph 16.1 nochmal lesen. Denn der AG muss nicht zustimmen, wenn die Elternzeit in zu viele Teilabschnitte aufgeteilt wird und noch Zeit ab dem 3. Geburtstag des Kindes anfällt. Zustimmen kann der AG sicher allem, wenn er denn möchte. es geht ja eher darum worauf du einen gesetzlichen Anspruch hast.

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Ja genau. Ich hatte 11 Monate Elternzeit, dann Urlaub auf Vollzeit und dann 7 Monate Elternzeit, wo ich Teilzeit gearbeitet habe. Wenn ich noch 16 Monate ab dem zweiten Geburtstag nehme, dann würden 4 Monate auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag fallen.

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Ok, dann lese ich das im BEEG so, dass dein AG die EZ ab dem 2. Geb. des Kindes nicht ablehnen kann, denn es ist erst der 3. Teilabschnitt und zudem außerhalb der ersten 2 Jahre.

Was ich nicht eindeutig rauslesen kann ist, ob er dir ggf. aus dringenden betrieblichen Gründen nur 12 statt 16 Monate EZ gewähren kann, weil 4 Monate auf die Zeit nach dem 3. Geb. entfallen. Aber das müsste er dir dann ja recht zügig nach erneuter EZ-Anmeldung mitteilen, somit wirst du da nicht überrascht sondern hast genügend Vorlaufzeit.

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