Unterhaltsfrage im Wechselmodell

Guten Tag.

Vorweg, in erster Linie geht es bei nachfolgender Frage nicht um rechtliche Möglichkeiten, sondern um Meinungen und vielleicht auch Lösungsideen auf zwischenmenschlicher Ebene.

Kinder leben seit 3 Jahren im Wechselmodell. Vor der Trennung (Frau trennte sich von Mann) Vater Alleinverdiener, Mutter Hausfrau (selbst gewählt, sie hätte arbeiten gehen können). Zwischen den Kindern ist sie arbeiten gegangen.

Meiner Ansicht nach liegt in Sachen Unterhalt im Wechselmodell die Idee darin, beide Eltern arbeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Unterschiede werden durch einen gewissen Betrag ausgeglichen. Um der Mutter einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen habe ich nach der Trennung den gesamten Unterhalt für beide Kinder aufgebracht mit der Zielstellung das die Mutter nach und nach wieder arbeiten geht und dann auch im Rahmen ihrer Möglichkeiten Unterhalt zahlt. Bis heute lässt sie allerdings keine Bemühungen erkennen. Sie finanziert einen großen Teil ihres Lebens aus den Unterhaltsleistungen der Kinder.

Ideen wie die Mutter ohne rechtliche Mittel die Mutter in ihre finazielle Verantwortung gegenüber den Kinder gebracht werden kann?

1

seit ihr schon geschieden?
wie ist sie denn versichert?
ich würde den Düsseldorfersatz nehmen und einfach halbieren.
aber ohne Rechtsmittel geht sicher nichts.

2

"mit der Zielstellung das die Mutter nach und nach wieder arbeiten geht"

Das ist zu schwammig. Wurde es überhaupt ganz konkret gesagt, dass du erwartest, dass sie sich nun auch eine bezahlte Arbeit sucht? Oder hast du dir nur gedacht, dass sie dann ja wieder arbeiten könnte (ist zwar nachvollziehbar, aber manche kommen eben nicht von alleine drauf)?

Da du das ganze seit drei Jahren so laufen lässt, wird es vermutlich schwierig, das einfach so zu ändern. Ein Versuch ist es aber zumindest wert. Formuliere ganz klar deine Erwartungen, z.B. "Ich zahle noch ein halbes Jahr lang den kompletten Unterhalt, damit du Zeit hast, dir eine Arbeit zu suchen, um daraus deinen eigenen und anteilig den Unterhalt der Kinder zu bestreiten. Danach wird der Unterhalt neu berechnet."
Sollte es nicht klappen, bleibt dir immernoch der rechtliche Weg.

3

Sollte er mehr als seine Ex verdienen, kann es passieren, daß er den kompletten Unterhalt trotz Wechsemodel laut Düsseldorfer Tabelle zahlen muss.

4

Da sind viele Fragen offen. Welche Ausbildung hat die Mutter, wie lange ist sie aus dem Job raus? Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten und besteht überhaupt eine realistische Möglichkeit, dass sie mit ihrer eigenen Hände Arbeit ihr Leben finanzieren kann?
Du kannst dir wahrscheinlich denken, wie es um ihre Motivation bestellt sein wird, sich die Doppelbelastung Job/Kinderbetreuung anzutun, nur um ein Leben auf dem jetzigen Niveau zu führen, für das sie aktuell ja nicht arbeiten muss.
Denn nach guten potenziellen Verdienstmöglichkeiten klingt die Sache nicht gerade.

5

Wir sind schon geschieden. Die Mutter hatte schon vor der Trennung sich Arbeit gesucht (in ihrem erlenten Beruf) und diese Anstellung auch nach der Trennung beibehalten. Ca. ein Jahr nach der Trennung hat sie diese Anstellung von sich aus gekündigt um in die Selbsständigkeit zu gehen. Im Vorraus war klar, dadurch verschlechtert sich ihre Einkommenssituation. Das Einkommen aus selbstständiger Arbeit ist deutlich geringer und nicht konstant. Sie nutzt jetzt halt den Kindesunterhalt zur Deckung ihrer Kosten und hält die Kinder finanziell kurz.

Hinzuzufügen ist, sie hatte wärend der Ehe immer die Möglichkeit arbeiten zu gehen, mindestens 25 Stunden/Woche. Kinderbetreuung wäre da gewesen.

Ich sehe es so, die Kinder leben im Wechselmodell, ich arbeite leicht verkürzt. Es ist ihr ohne Weiteres zuzumuten im selben Umfang arbeiten zu gehen. Ihre selbsständige Tätigkeit lässt sich nicht einfach erweitern um mehr Einkommen zu haben. Es ist daher auch extrem unfair von ihr ihre Einkommenssituation einerseits zu verschlechtern und andererseits kein Ausgleich zu schaffen. Grundsätzlich hat sie als Mutter aus meiner Sicht auch eine finanzielle Verantwortung gegenüber den Kinder wahrzunehmen.

6

Warum hast du nicht schon vor zwei Jahren, als sie sich bewusst verschlechtert hat, etwas dazu gesagt? Das darf sie nämlich nicht.
Da dieser Zustand nun aber schon zwei Jahre anhält, kannst du nicht mehr darauf pochen, dass sie die ursprüngliche Arbeitssituation wieder herstellt. Das ist eventuell ja gar nicht mehr möglich, falls sie aus ihrem erlernten Beruf jetzt zwei Jahre raus ist. Ich hatte es in deinem Ausgangspost so verstanden, als würde sie gar nicht arbeiten.
Dennoch kannst du natürlich einfordern, dass sie mehr einbringt, falls dies möglich ist, indem sie z.B. eine zusätzliche Anstellung annimmt.
Du hast mit deiner Erwartungshaltung vollkommen Recht. Ich weiß nur nicht, ob sich das so einfach "freundschaftlich" regeln lässt.

7

=> Fachanwalt für Familienrecht. Der kümmert sich drum.