Probearbeiten in Elternzeit

Hallo,

Darf man in der Elternzeit eine Probearbeit machen?
Ich möchte nämlich nach der Elternzeit aus meinem aktuellen Lehrberuf aussteigen und wo anders Quereinsteigen aus finanziellen Gründen.

Wüsste wo also hätte was in Aussicht aber ohne eine Probearbeit werde ich nicht wechseln. Muss ja wissen ob mir diese Arbeit liegt.

Liebe Grüße und nen schönen Donnerstag 😊
Jotinchen mit dem kleinen Zwerg 7 Wochen alt 💙

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Klar darfst du probearbeiten.

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(4) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein. aus https://www.buzer.de/gesetz/7484/al153934-0.htm

Wenn du nur ein paar Tage arbeiten gehst erreichst du ja die 30 Std/Woche im Monatsdurchschnitt nicht daher sollte es kein Problem geben.

Wenn du noch im EG-Bezug bist und damit Einkommen erzielst dann musst du es bei der EG-Stelle melden...

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Probearbeiten ist in der Regel unbezahlt.

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Klar, darfst du.