Beschäftigungsverbot ja oder nein ?

Hallo zusammen,

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin jetzt in der 9. Ssw und laut letztem Ultraschall sogar mit Zwillingen schwanger. Morgen habe ich meinen nächsten Termin. Aufgrund vorangegangener Fehlgeburten und meinem Arbeitsort wollte mich die FA gerne unmittelbar ins Beschäftigungsverbot schicken. Das wollte ich allerdings nicht, eben weil ich so früh nichts sagen wollte wegen der vorherigen Fehlgeburten und ich dachte arbeiten würde schon gehen. Mir gehts aber hundeelend mit der Schwangerschaft (Extreme Übelkeit, kann absolut nichts machen) und ich bin jetzt seit 2 Wochen krank geschrieben. Mittlerweile muss ich sagen, dass ich mich im Moment nicht im geringsten fähig fühle zu arbeiten und auch nicht den Eindruck habe, dass es nächste Woche besser wird. Home-Office ist leider keine wirkliche Option, da ich im sozialen Bereich tätig bin.

Wie läuft das denn ab, wenn ich ab morgen ins Beschäftigungsverbot gehen würde?
Ich arbeite als Angestellte im öffentlichen Dienst. Muss ich das dann meinem Chef und dem Personalamt mitteilen? Was wird dann von deren Seite aus veranlasst?
Habe ich trotzdem einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld, das diesen Monat ausgezahlt werden wird?
Würdet ihr überhaupt ins BV gehen oder doch noch lieber warten bis die “kritische Zeit” vorbei ist?
Ich bin sehr unsicher mit dieser Sache und grüble schon seit meinem letzten Termin was ich machen soll. Hoffe morgen erstmal zu hören, dass mit den beiden alles bestens ist #zitter #huepf

Bin für jeden Ratschlag dankbar #herzlich

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Huhu, eigentlich ist deine FA nicht zuständig und dein AG könnte das BV prüfen lassen. Machen aber die wenigsten. Normalerweise müsstest du dich ganz korrekt weiter krank schreiben lassen.

Aber wenn deine FA mit BVs nicht so korrekt ist, dann bekommst du es, musst natürlich deinem AG bescheid geben und erhältst dein Gehalt aus dem Durchschnitt der letzen 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft. Weihnachtsgeld bekommst du natürlich und auch nächstes Jahr anteilig bis zum Ende deines Mutterschutzes, das ist wichtig, da musst du im November dran denken dann.

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dein AG schickt dich ins BV, das kann der FA nur noch in Ausnahmebedngungen. Die Prüfung obliegt dem Arbeitgeber, da gibt es klare rechtliche Vorgaben

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Ist leider vielen FAs noch völlig egal.

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„ das kann der FA nur noch in Ausnahmebedngungen“

Das ist falsch! Es gibt ganz klare Regeln, wann ein Arzt ein individuelles BV oder ein vorläufiges BV ausstellen darf.

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Erstmal möchte ich meinen Vorrednerinnen widersprechen, der fa kann dich ins bv schicken, gerade bei Zwillingen und entsprechender Vorgeschichte besteht ein medizinischer Grund, da dann oft präventiv Schonung verordnet wird, um vorzeitige wehen und aborte/frühgeburten zu verhindern - das fällt unter "gefahr für gesundheit und Leben für das kind" und ist völlig legal. Der AG kann das bv dann zwar überprüfen lassen, hat aber in so einem Fall eher schlechte Karten und meistens tut er es auch nicht, denn bv ist oft für den AG auch besser.
Sobald du das bv hast, rufst du deinen AG an und bist ab sofort im bv. Du musst ihm den Wisch von der Fa aber schicken oder vorbeibringen, der AG braucht das als Nachweis.

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Huhu,

Mir geht es sehr ähnlich. Ich bin seit über 2 Wochen krank geschrieben und bin seit heute 9+1 im Beschäftigungsverbot im öffentlichen Dienst.

Allerdings habe ich ein sehr gutes Verhältnis zu meinen engsten Kolleginnen und eine wunderbare Vorgesetzte die mich auch wunderbar während der kiwu Behandlung und einer MA in der 10 SSW unterstützt hat. Ich habe mit meine Vorgesetzten bereits in der 5 SSW mitgeteilt dass ich schwanger bin. Wir haben seitdem schon an der Übergabe gearbeitet weil klar war dass ich zumindest eine Krankschreibung von 6/7. SSW bis weit in die 20er bekommen werde.
Ich habe also bereits vorm krankhaus Aufenthalt mitgeteilt dass ich wahrscheinlich nicht zurück komme und heute mein Beschäftigungsverbot bekannt gegeben.

Sprich mit deinem Arzt- vielleicht kannst du mit ihr ihm ausmachen,dass er dich gleich bis Ende 12. SSW krank schreibt. Dann kannst du zu deinen Bedingungen die Schwangerschaft bekannt geben. Ich bin froh jetzt Ruhe dahingehend zu haben. Ich kann überhaupt keinen Stress gerader gebrauchen.

Aber ich gehe nach Nikolaus auch nocheinmal ins Büro und verabschiede mich persönlich und mit Kuchen - soweit ich dazu körperlich in der Lage bin.

Liebe Grüße und alles alles gute

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Hey,

vielen Dank für eure Antworten #herzlich
Meinen beiden scheint es gut zu gehen und ich hab mich entschieden, dann jetzt auch ins BV zu gehen. Meiner Kollegin hatte ich es zu Beginn der Krankmeldung schon gesagt. Morgen werde ich meinen Chef anrufen (ist mir leider gerade zu weit zu fahren, das packe ich nicht ansonsten wäre es mir persönlich lieber gewesen) und alles besprechen.
Von meinen Kollegen werde ich mich aber auch noch persönlich mit einer Kleinigkeit verabschieden 😊

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„ Mittlerweile muss ich sagen, dass ich mich im Moment nicht im geringsten fähig fühle zu arbeiten“

Dann ist das aber eher ein Fall für eine AU und nicht für ein BV, denn das setzt Arbeitsfähigkeit voraus. Deine Beschwerden kommen ja nicht von der bzw. durch die Arbeit, sondern du hast sie offensichtlich ja auch, wenn du daheim bist.

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Ich war auch mit Zwillingen schwanger und mir ging es sehr sehr schlecht aufgrund von Schwangerschaftsüberlkeit. Vorher hatte ich auch zwei Aborte gehabt und ich habe eine Blutgerinnungsstörung. Mein Frauenarzt hat mich 5 Wochen krankgeschrieben. Dann kam ich wegen zu hohen Blutdrucks 8 Tage stationär ins Krankenhaus (13.-14. Ssw). Das Krankenhaus hat in den Abschlussbericht eine Empfehlung für ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Daraufhin bekam ich beim Fa ein individuelles BV ausgestellt. Letztendlich hätte ich aufgrund des Krankenhausberichtes aber wahrscheinlich auch direkt eins übern Betriebsarzt bekommen. Ich bin bei einer Versicherung im Innendienst tätig.