Steuernachzahlung nach Elternzeit

Hallo
Könnte mir jemand erklären wie es mit dem Steuernachzahlung nach der Elternzeit funktioniert? Wie wird es ausgerechnet?
Ich habe mir 14 Monate Elternzeit genommen und habe die Steuerklasse 1. (ich bekomme 833 € Elterngeld im Monat)

Ich fange nicht direkt nach dem ersten Geburtstag meines Kindes wieder an zu arbeiten sondern 8 Wochen später. Verschlechtert das etwas?

Ich hätte noch eine Frage und zwar ändert sich etwas automatisch an der SK nach der Geburt eines Kindes?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

LG

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Wenn du SK 1 hast, dann bist du ja nicht verheiratet. Die Steuernachzahlung hingegen droht meist nur verheirateten, weil sich Elterngeld auf den sogenannten Progessionsvorbehalt auswirkt. Da dein (steuerfreies) Elterngeld aber zwangsläufig geringer ist als dein Gehalt wird es da kein böses Erwachen geben.

Es ist in deinem Fall dann eher davon auszugehen, dass du Steuern zurück bekommst. Vor allem wenn dein Kind im 2. Halbjahr geboren wurde, hast du viel zu viele Steuern voraus gezahlt für das letztlich nur erreichte Jahreseinkommen.

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Ah, und als Alleinerziehende hast du Anrecht auf Steuerklasse 2, da musstest beim Finanzamt einen entsprechenden Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen.

https://www.test.de/Steuerklasse-II-beantragen-4539887-0/

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Vielen Dank für die schnelle Antwort 😊
bin zwar nicht verheiratet aber lebe mit dem Vater meines Babys zusammen (keine eingetragene Lebenspartnerschaft ). Macht das was aus?

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Ausgerechnet wird eine Steuernach- oder -rückzahlung mit Abgabe der Einkommenssteuererklärung. Die musst Du abgeben, wenn Du Lohnersatzleistungen (z.B. Elterngeld) beziehst.
In Deinem Fall ist eine Nachzahlung sehr unwahrscheinlich, denn Lohnersatzleistungen werden nicht versteuert. Allerdings können sie den Steuersatz erhöhen, mit dem Dein restliches Einkommen versteuert wird - der sogenannte Progressionsvorbehalt. Nehmen wir an, Du hast z.B. ab Juli Elterngeld bezogen und vorher 2000€ brutto verdient. Diese 2000€ ergeben ein Jahreseinkommen von 24.000€. Das ergibt einen Steuersatz von ungefähr 14,5%. Das wurde jeden Monat von Deinem Brutto abgezogen. In Wirklichkeit hast Du aber nur ein Jahreseinkommen von 12.000€ gehabt. Selbst wenn das Elterngeld dazugezählt wird, kommst Du niemals auf 24.000€ - der Steuersatz wird also eher sinken denn steigen. Und mit diesem Steuersatz wird Dein zu versteuerndes Einkommen vom Finanzamt nach Eingang der Einkommensteuererklärung nachberechnet. Wenn der Steuersatz auf z.B. 14% gesunken ist, hast Du zuviel Steuern bezahlt und bekommst die zurück. Wie geschrieben: Das Elterngeld selber wird gar nicht versteuert.

Anders sieht das aus, wenn neben dem Elterngeld weiteres versteuerungspflichtiges Einkommen geflossen ist. Also der Klassiker, Ehepaar mit Zusammenveranlagung. Da das Gehalt eines Ehepartners weiter fliesst kann das schon dazu führen, dass - nachdem das Elterngeld zur Ermittlung des Steuersatzes addiert wurde - zuwenig Steuern gezahlt wurden. Das ist aber kein Automatismus.

Das Du erst nach dem Auslaufen des Elterngelds wieder arbeitest, verschlechtert steuerlich gar nix.

Deine Steuerklasse ändert sich nicht nach der Geburt des Kindes. Da Du nicht alleinerziehend und nicht verheiratet bist, bleibt Dir sowieso nur Steuerklasse 1.

Grüsse
BiDi

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Hi Bi_di, sag mal weißt du ob das nur bei Zusammenveranlagung so ist? Oder auch, wenn jeder weiterhin getrennt die Steuererklärung macht? Da mein Mann und ich recht ähnlich verdienen und ich plane, mehr Elternzeit als er zu nehmen, habe ich mich schon gefragt, ob dass ein Unterschied bzgl der möglichen Steuernachzahlung macht... das hat sich mir auch noch nicht so erschlossen. Den Rest habe ich aber auch so verstanden, wie du es erklärt hast.

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Wir haben Geld zurückbekommen (Steuerklasse 4)