BV & neuer Job

Huhu,

Ich habe eine Frage und hoffe dass man mir hier helfen kann.
Ich habe am 1.12.21 einen neuen Job angefangen.
Diese Woche habe ich erfahren, dass ich in der 7. Ssw schwanger bin.

Meine Ärztin wird auf kurz oder lang das Berufsverbot aussprechen da ich zur Risikogruppe gehöre.

Habe ich Anspruch auf Lohn/Gehalt? Arbeitslosengeld oder Krankenkasse oder oder oder ?

Im Netz finde ich leider nichts darüber.


Liebe Grüße

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„ Im Netz finde ich leider nichts darüber.“

Diese Aussage liest man hier oft und ich finds mittlerweile echt witzig. Selbstverständlich findet man dazu einiges im Internet.

Erst einmal: ein Berufsverbot wird seine Ärztin mit Sicherheit nicht aussprechen, das kam nur ein Gericht.

Was deine Ärztin aussprechen möchte ist ein Beschäftibungsverbot und da wundert es mich, dass sie es nicht sofort macht, wenn es doch so gefährlich ist für dich/das Baby.

Aber solltest du tatsächlich eines bekommen, dann bekommst Du weiterhin dein Gehalt, inklusive etwaiger Zulagen. Zu finden ist alles im Mutterschutzgesetz.

Du solltest deinem AG aber Bescheid geben!

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Das Mutterschutzgesetz ist für jeden ganz einfach im Netz zu finden. Verena hat dir ja aber freundlicher Weise schon alles erzählt.

Ich verstehe nur deine FÄ nicht. Entweder brauchst du ein individuelles BV, dann nicht erst irgendwann sondern ab sofort oder du hast da was missverstanden.
Risikoschwanger heißt auch nicht gleich, dass es ein individuelles BV gibt.

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Ich bedanke mich recht herzlich für Eure nette(n) Antwort(en).

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ein BV muss spricht der Arbeitgber aus, nicht der FA

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Magst du deine (falsche) pauschale Antwort auch begründen?

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Komisch, das sieht der Gesetzgeber scheinbar anders und bietet beide Möglichkeiten unter bestimmten jeweiligen Voraussetzungen.

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Ein Berufsverbot wirst du wohl kaum bekommen... Und im Netz steht da jede Menge dazu...
Aber, kurz zusammengefasst:
Eun FA stellt ein Beschäftigungsverbot aus, wenn: Gefahr für Leben von Mutter und/oder Kind besteht - andere Gründe gibt es nicht- da sich der FA sonst regresspflichtig gegenüber dem AG macht.
Das sonstige Beschäftigungsverbot, auf Grund eine Arbeitsplatzes der NICHT Mutterschutzgesetzeskonform ist und auch nicht entsprechend angepasst werden kann, wird durch den AG, meist in Verbindung mit Betriebsarzt ausgestellt.