Wechsel der Steuerklassen vor und nach der Entbindung

Hallo zusammen,

Ich erwarte mein zweites Kind. In meiner Familie bin ich die Geringverdienerin, daher haben wir die Steuerklassenkombination 3/5 gewählt( https://apps.thewizz.art/haushaltseinkommens-rechner/). Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen und war nur in den letzten sechs Monaten in Teilzeit tätig. Dieser Beitrag hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich durch den Wechsel der Steuerklasse vor der Ankunft unseres Kindes legal mehr Elterngeld erhalten kann (https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/). Ich habe noch 6,5 Monate bis zur Geburt. Durch den Wechsel der Steuerklasse würden wir insgesamt etwa 900 Euro sparen (https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner).
Ich frage mich, ob jemand hier diese Möglichkeit (Wechsel zwischen den Steuerklassen) ausprobiert hat. Hatten Sie irgendwelche Probleme mit Ihrem Arbeitgeber?
Wie oft darf man innerhalb eines Jahres die Steuerklasse wechseln?

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Dem Arbeitgeber ist es egal.
Allerdings kann das mit dem Steuerklassenwechsel sportlich werden. Dein Kind wird also Ende August geboren werden. Wenn es sich nicht verspätet, zählt der August nicht mehr in den Bemessungszeitraum, weil kein voller Monat. Der Steuerklassenwechsel wird frühestens zum 01.03. vollzogen. Das macht nach meiner Rechnung 5 Monate mit Steuerklasse 3. Für die Elterngeldstelle zählt die Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum überwog und das ist die 5.

Du musst auch bedenken, dass Ihr - wenn Du in Steuerklasse 3 bist - um einiges weniger Netto haben werdet. Das gleicht sich zwar mit der Einkommensteuererklärung wieder aus, aber erstmal fehlt das Geld.

Die Steuerklasse wechseln darfst Du mehrmals im Jahr.

Grüsse
BiDi

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Mit dem Mutterschutz vor der Geburt im August ist die TE im Juli. Dann sind es nur noch März - Juni = 4 Monate... selbst mit Verzicht auf Ausklammerung des kompletten Mutterschutzes was ja dann zur Erhöhung des EGs keinen Sinn macht, ist sie zu spät für den Steuerklassenwechsel.

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Wechseln 1x jährlich und damit dein EG mehr wird hättet ihr schon wechseln müssen. Der Mutterschutz wird ja ausgeklammert und damit hättet ihr vor 2 Wochen wechseln müssen, damit die 3 bei dir im Bemessungszeitraum überwiegt.

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Steuerklasse wechseln darf man seit 2000 so oft man will. Davor durfte man einmal im Jahr und aus besonderem Grund.

Grüsse
BiDi

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Ach echt? Dann war unser Finanzmann schlecht informiert.

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Wir haben es so gemacht, allerdings direkt mit positivem Test. Mit dem AG gibt es keine Probleme. Man meldet es einfach beim Finanzamt um und die verständigen den AG über die neue Steuerklasse.
Bei dir ist es aber schon zu spät. Es müssen mindestens sechs Monate in der neuen Steuerklasse bis zum Beginn des Mutterschutzes sein.