Wer muss/kann Kindergeld beantragen

Hallo zusammen,

folgende Situation.

ich arbeite im öffentlichen Dienst bei einer Kommune.

Meine Frau arbeitet in einer Arztpraxis.

Muss ich, weil ich im öffentlichen Dienst arbeite das Kindergeld bei meinem Arbeitgeber beantragen, oder kann meine Frau das Kindergeld auch bei der zuständigen Familienkasse beantragen?

Auf dem Formular für die Familienkasse wird auch danach gefragt, ob einer der beiden Elternteile im öffentlichen Dienst arbeitet.

Also MUSS ich das Kindergeld beantragen, oder KANN das auch meine Frau machen?

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Du musst beantragen, das Geld kommt dann meist mit dem Lohn vom Dienstherren.

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Mein Mann ist Beamter, Kindergeld bekme ich für die Kinder von der zuständigen Stelle.

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Du arbeitest nicht im öffentlichen Dienst?
Musstet ihr der Familienkasse den melden, dass er im öffentlichen Dienst arbeitet?

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Wir haben den Antrag wie gewollt ausgefüllt. Denke also ja. Ich wüsste auch nicht, warum der Beamte in der Familie das Kindergeld beantragen muss. Krankenversicherung kann ich verstehen, aber Kindergeld nicht.

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Ich hatte es damals erst bei der familienkasse beantragt, und die haben sich dann gemeldet dass sie nicht zuständig sind und mich zum arbeitgeber verwiesen. Also wenn es von der Frau nicht akzeptiert wird, werden die sich dschon melden.

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Deine Frau kann es beantragen. Solltest du es beantragen, wird entweder dein AG das Kindergeld bearbeiten und auszahlen oder die zuständige Familenkasse.

„Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten oder Versorgungsbezüge beziehen, dann bekommen Sie das Kindergeld unter Umständen von Ihrem Dienstherren oder Arbeitgeber, sofern dieser nicht auf seine Sonderzuständigkeit verzichtet hat.“

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Also ist es quasi egal, wer es beantragt,
Ich müsste es aber über den Dienstherren oder meine Frau über die Familienkasse machen, richtig? :)

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Richtig!