Urlaub auszahlen lassen

Hallo ihr Lieben,

ich habe einen Vollzeitjob und einen auf 450€ Basis. Als ich mit Kind 1 schwanger war wurde ich beim Minijob sofort ins BV geschickt, sodass ich da für das Jahr 2020 noch 20 Urlaubstage und für 2021 noch 10 Urlaubstage habe die ich nicht genommen habe.
Momentan befinde ich mich noch in Elternzeit mit Kind 1. ab 10.6. bin ich im Mutterschutz für Kind 2. Kann ich, sobald ich im Mutterschutz bin, meinem Minijob Arbeitgeber schreiben, dass ich die 30 Urlaubstage gerne ausbezahlt haben möchte? Kann er das verweigern?

Denn wenn ich dann für Kind 2 die drei Jahre Elternzeit nehme und im Anschluss die knapp 2 Jahre übrig gebliebenen Jahre von Kind 2, haben 2027 und da habe ich nicht mehr vor zu diesem AG zurückzukehren. Ich habe nie wieder vor dort hinzugehen 😅 deshalb wären mir die paar Kröten lieber und um ehrlich zu sein werden wir die dringend brauchen (Geschwisterwagen und so 😅).

Vllt weiß das ja jemand von euch?

Liebe Grüße 🥰

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Dein AG kann die Auszahlung verweigern.

Rein rechtlich hast du darauf keinen Anspruch, erst bei Ausscheiden aus dem Betrieb. Zudem kann er auch deinen Urlaubsanspruch für die Elternzeit kürzen.

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Den Urlaub der mir aber vor der Elternzeit Zustand und den ich aufgrund eines vom AG verordneten BVs nicht nehmen konnte, den kann er mir nicht kürzen.

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Natürlich den nicht.

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Hallo,
du hast nur einen Anspruch auf Auszahlung, wenn du den Urlaub nicht mehr nehmen kannst. Das nur der Fall bei einer Kündigung.
Dein Urlaub jedoch verfällt nicht. Du kannst ihn nehmen, sobald du nach deinem Kind wieder arbeiten gehst. Das du aktuell planst nach Kind 2 zu kündigen... naja, vielleicht folgt Kind 3, vielleicht passiert etwas ganz anderes, was du jetzt gar nicht in deiner Planung hast.
Solange du also nicht kündigst, hast du keinen Anspruch auf Auszahlung.

Du kannst auch nicht wählen zwischen Auszahlung oder Urlaub. Das Gesetz ist da sehr strikt. Es kennt auch keine anderen Gründe außer Kündigung (§7 BUrlG).

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A okay, das war meine Frage.

Ne vor zu kündigen habe ich nicht. Auch wenn der Arbeitgeber grauenhaft ist und frech noch dazu, habe ich ja in der Elternzeit und Mutterschutz nur Vorteile. Da wäre ich ja blöd zu kündigen.

Ich spreche es im Mutterschutz einfach mal an. Wenn nicht dann hab ich Pech und ich bekomme es irgendwann mal ausbezahlt wenn ich dann irgendwann kündigen sollte

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Das Geld (Netto) würde angerechnet werden.
Meist will das aber der Arbeitgeber nicht und wird darauf bestehen, dass du den Urlaub noch nimmst. Wenn das zeitlich nicht mehr möglich ist, müsste er ihn dir auszahlen, ich kann mir aber auch vorstellen, dass du dann einen Anwalt hinzuziehen müsstest und es sich für dich am Ende doch nicht rentieren würde. Aber nachfragen kostet ja nichts und probieren kannst du es auf alle Fälle

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Worauf würde der Urlaub angerechnet werden?
Und wenn man kündigt und Resturlaub hat, dann ist ganz klar, dass der Urlaub ausgezahlt werden muss. Da braucht man keinen Anwalt.

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Ich meinte das Geld was sie ausbezahlt bekommt, wenn sie es in der Zeit ausgezahlt bekommt Inder das Elterngeld berechnet wird

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